Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Mittelübertragung an die Stadt Bad Lobenstein
Vorlage
KT/090/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Stadt Bad Lobenstein plant eine energetische Sanierung der Ardesia-Therme. Die vorhandenen Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Der Energieverbrauch und die Energiekosten der Therme sind trotz gleichbleibender Besucherzahlen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Derzeit belaufen sich die jährlichen Kosten für Strom und Gas auf ca. 500.000 €. Neben der finanziellen Belastung führt der gestiegene Energiebedarf der Therme gleichermaßen auch zu einer erhöhten Belastung der Umwelt infolge der CO2-Emission.


Eine Realisierung dieses Projektes ist nur im Rahmen des Förderschwerpunktes Infrastruktur möglich. Die Stadt Bad Lobenstein verfügt im Bereich der Infrastruktur über einen Investitionsrahmen von 210.160 € inklusive des kommunalen Mitleistungsanteils. Die vorgesehene energetische Sanierung in der Therme Bad Lobenstein wird entsprechend der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Fachfirma eine Investitionssumme von ca. 250.000 € erfordern. Dabei sollen zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf Erdgas-Basis mit jeweils einer elektrischen Leistung von 50 kW und einer Wärmeleistung von 81 kW installiert werden. Durch diese Investitionsmaßnahme wird eine jährliche Einsparung der Energiekosten in Höhe von ca. 74.000 Euro erwartet. Das bedeutet zugleich eine Amortisation der Investition innerhalb von 3,4 Jahren.


Der Bürgermeister der Stadt Bad Lobenstein ist an den Saale-Orla-Kreis mit dem Antrag herangetreten, dieses Projekt in Kooperation zu verwirklichen. Die Stadt ist nicht in der Lage, die veranschlagte Investitionssumme vollständig aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie Eigenmitteln aufzubringen. Insofern ist eine finanzielle Beteiligung des Landkreises für die Realisierung der energetischen Sanierung der Ardesia-Therme nötig. Der Landkreis kann seine Fördermittel im Bildungs- und Infrastrukturbereich aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage hinsichtlich der Verwendung der Finanzhilfen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz jedoch nicht direkt in diese Maßnahme investieren und damit das Projekt auch nicht in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Stadt Bad Lobenstein verfügt hingegen als Aufgabenträger und Eigentümer der Kurgesellschaft, welche wiederum die Therme betreibt, über entsprechende Möglichkeiten zum Einsatz der Finanzhilfen. Insofern kann mittels einer Übertragung von Infrastrukturmitteln an die Stadt Bad Lobenstein ein sachgerechter wie rechtskonformen Fördermitteleinsatz des Saale-Orla-Kreises im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Ardesia-Therme ermöglicht werden. Die Übertragung der Finanzhilfen erfolgt entsprechend den Bestimmungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei. Wenngleich die Bundesmittel folglich ohne Bindung an ein bestimmtes Projekt an die Stadt Bad Lobenstein übertragen werden, befürwortet und unterstützt der Saale-Orla-Kreis die vorgesehene Investition in die Ardesia-Therme. Die Therme besitzt überregionale Bedeutung und hat eine zentrale touristische Wirkung für den gesamten Saale-Orla-Kreis. Das beabsichtigte Investitionsvorhaben führt zu einer unmittelbaren Aufwertung des Kurortes Bad Lobenstein. Zugleich dient die energetische Sanierung der Ardesia-Therme der Luftreinhaltung und dem Umweltschutz nach dem Grundgesetz. Die kalkulierte Primärenergieeinsparung beläuft sich 27,48 Prozent. Die Minderung des Kohlendioxidausstoßes wird - bezogen auf eine technische Lebensdauer der BHKW-Anlage von 15 Jahren - insgesamt mehr als 11.000 Tonnen betragen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt:


  1. „der Saale-Orla-Kreis überträgt der Stadt Bad Lobenstein einen Betrag in Höhe von 150.000 Euro aus seinem, vom Bund für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Infrastruktur. Die Mittelübertragung betrifft ausschließlich die Finanzhilfen des Bundes in der vorgenannten Höhe. Eine Übertragung von Eigenmitteln des Saale-Orla-Kreises findet nicht statt. Die Mittelübertragung an die Stadt Bad Lobenstein erfolgt entsprechend den Regelungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei, d. h. ohne Zweckbindung an ein vom Saale-Orla-Kreis bestimmtes Projekt.“


  1. „der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Bad Lobenstein eine entsprechende Vereinbarung bezüglich der Mittelübertragung abzuschließen.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Der Stadt Bad Lobenstein werden Bundesmittel in Höhe von 150.000 Euro übertragen. Dieser Betrag wird aus dem zugewiesenen Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für den Förderbereich Infrastruktur in Höhe von 718.240 Euro bereitgestellt. Dadurch verringern sich die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Saale-Orla-Kreises für eigene Infrastrukturmaßnahmen auf 568.240 €. Hinzu kommt jeweils ein Eigenmittelanteil von 25 Prozent. Die übertragenen Finanzhilfen des Bundes müssen dagegen nicht durch den Landkreis mit einem Mitleistungsanteil in Höhe von 25 % kofinanziert werden. Die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel erfolgt stattdessen durch Bad Lobenstein als Zuwendungsempfänger. Insofern verringern sich für den Saale-Orla-Kreis aufgrund der Mittelübertragung lediglich die verfügbaren Finanzhilfen des Bundes - nicht aber die Eigenmittel für Investitionsmaßnahmen in die kreiseigene Infrastruktur.


Personelle Auswirkungen:


Keine.