Betreff
Festlegungen zu Nachträgen und Preisveränderungen bei Investitionsmaßnahmen
Vorlage
AN/065/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:


Diese Festlegungen sollen zu einer größeren Transparenz und Preisdisziplin bei der Abwicklung von Baumaßnahmen führen.

Sie dienen einer besseren Verständlichkeit auftretender Veränderungen und können in manchen Fällen sogar zur Vermeidung von gravierenden Nachträgen bei Baumaßnahmen des Landkreises führen.

Die in der Kreistagssitzung vom 04.02.2013 behandelten Vorlagen zu überplanmäßigen Ausgaben am Gymnasium Schleiz und an der Grund- und

Gemeinschaftsschule Tanna waren für viele Kreistagsmitglieder problembehaftet und nur schwer oder nicht nachvollziehbar. Das sollte sich in Zukunft nicht wiederholen.

Auch ist das Vergabehandbuch (VHB) nach den Vergaberichtlinien des Saale-Orla-Kreises zwingend anzuwenden.




Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


  1. Anfallende Nachträge bei Investitionsmaßnahmen sind ab sofort nach Gewerk und detailliert mit von der Verwaltung geprüften und bestätigten Unterlagen dem Bau- und Vergabeausschuss des Kreistages des Saale-Orla-Kreises zur Bestätigung vorzulegen. Die Notwendigkeit der Nachträge ist zu begründen.


  1. Mindestens 3 Tage vor der Sitzung sind in der Verwaltung für die vom Bau- und Vergabeausschuss und gegebenenfalls vom Kreistag zu beschließenden Nachträge notwendigen Unterlagen zur Einsicht vorzuhalten.

Hierbei ist entsprechend der Forderungen der Punkte 3.1 und 3.2. des Abschn. 510 im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) und der §§ 1 und 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) zu verfahren.


  1. Bei Anträgen auf neue Preise ist ebenfalls entsprechend der Punkte 1. und 2. zu verfahren.


  1. Zur Vermeidung von Abweichungen zwischen Leistungsverzeichnis (LV) und Abrechnung sind bei der Schlussrechnung alle Leistungsverzeichnis- und Nachtragspositionen mengenmäßig vergleichbar aufzuführen. Abweichungen größer als 10 Prozent sind zu begründen.