Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Mittelaustausch mit der Stadt Schleiz
Vorlage
KT/089/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Stadt Schleiz plant eine Sanierung der Stadtbibliothek. Diese Investitionsmaßnahme wurde ursprünglich dem Bildungsbereich zugeordnet. Nach einer Präzisierung der Förderbestimmungen ist eine Realisierung dieses Projektes nun nur noch im Rahmen des Förderschwerpunktes Infrastruktur möglich. Die Stadt Schleiz verfügt im Bereich der Infrastruktur über einen Investitionsrahmen von 280.129 € inklusive des kommunalen Mitleistungsanteils. Die vorgesehene Sanierung der Bibliothek übersteigt das Investitionsbudget der Stadt Schleiz, so dass weitere Infrastrukturmittel benötigt werden. Desgleichen möchte die Stadt Schleiz parallel zu diesem Sanierungsvorhaben eine weitere wesentliche Infrastrukturmaßnahme im Bereich des Lärmschutzes durchführen, welche zu einer deutlichen Lärmminderung für die Bürger der Stadt Schleiz führen soll und deshalb ebenfalls oberste Priorität besitzt. Um beide Infrastrukturinvestitionen gleichermaßen verwirklichen zu können, ist eine Mittelaufstockung im Förderbereich Infrastruktur für die Stadt Schleiz erforderlich.


Die Bürgermeisterin der Stadt Schleiz ist deshalb an den Saale-Orla-Kreis mit dem Antrag herangetreten, einen Mittelaustausch vorzunehmen. Die freien Träger der Kindertagesstätten der Stadt Schleiz haben keine entsprechenden Fördermittelanträge gestellt und eine andere Verwendung der Mittel aus dem Bildungsbereich ist für die Stadt Schleiz ebenfalls nicht möglich. Der Saale-Orla-Kreis verfügt hingegen als Träger zahlreicher Schulen und Schulsportstätten über entsprechende Einsatzmöglichkeiten für die zusätzlichen Bildungsmittel. Zu diesem Zweck wurde bereits eine entsprechende Prioritätenersatzliste durch die Verwaltung erstellt, welche weitere wichtige, energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungseinrichtungen des Saale-Orla-Kreises beinhaltet. Die Übertragung der Finanzhilfen erfolgt entsprechend den Bestimmungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei. Folglich können die zusätzlichen Bildungsmittel in verschiedene Objekte an unterschiedlichen Standorten im Landkreis investiert werden. Der beabsichtigte Mitteltausch führt überdies für den Saale-Orla-Kreis weder zu einer Minderung der Gesamtsumme der verfügbaren Fördermittel des Bundes noch zu einer Reduzierung der Eigenmittel des Landkreises. Vielmehr findet eine Verschiebung der Finanzhilfen vom Infrastrukturbereich hin zum Bildungsbereich statt. Der Landkreis erhält 268.396 € Bildungsmittel und überträgt dafür 200.000 € Infrastrukturmittel an die Stadt Schleiz. Die mit dem Mittelaustausch vorgesehene Investitionsmaßnahme der Stadt Schleiz führt zu einer unmittelbaren Aufwertung der Kreisstadt als Bibliotheksstandort. Zugleich dient die weitere energetische Sanierung kreiseigener Schulen und Schulsportstätten, welche mit Hilfe der zusätzlichen Bildungsmittel finanziert werden soll, der direkten Aufwertung verschiedener Bildungsstandorte im Saale-Orla-Kreis ebenso wie dem Umweltschutz, der Luftreinhaltung und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes nach dem Grundgesetz.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt:


  1. „der Saale-Orla-Kreis überträgt der Stadt Schleiz einen Betrag in Höhe von 200.000 Euro aus seinem, vom Bund für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Infrastruktur vorbehaltlich einer Übertragung von Bundesmitteln der Stadt Schleiz in Höhe von 268.396 Euro aus dem ihr zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Bildung. Der Mittelaustausch betrifft ausschließlich die Finanzhilfen des Bundes in Höhe der vorgenannten Beträge. Eine Übertragung von Eigenmitteln des Saale-Orla-Kreises findet nicht statt. Der Mittelaustausch mit der Stadt Schleiz erfolgt entsprechend den Regelungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei, d. h. ohne Zweckbindung an ein vom Saale-Orla-Kreis oder der Stadt Schleiz bestimmtes Projekt.“


  1. „der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Schleiz eine entsprechende Vereinbarung bezüglich dem Mittelaustausch abzuschließen.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Der Stadt Schleiz werden Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro übertragen. Dieser Betrag wird aus dem zugewiesenen Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für den Förderbereich Infrastruktur in Höhe von 718.240 Euro bereit gestellt. Im Gegenzug erhält der Saale-Orla-Kreis von der Stadt Schleiz Fördermittel aus dem ihr zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen für Bildung in Höhe von 268.396 Euro. Durch den Mitteltausch verringern sich die zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Saale-Orla-Kreises für eigene Infrastrukturmaßnahmen auf 518.240 €. Hinzu kommt jeweils der Eigenanteil von 25 Prozent. Zugleich erhöhen sich jedoch die Fördermittel des Landkreises für eigene Bildungsinfrastrukturmaßnahmen auf 5.380.437 €. Die an die Stadt Schleiz übertragenen Finanzhilfen des Bundes müssen nicht durch den Landkreis mit einem Mitleistungsanteil in Höhe von 25 % kofinanziert werden. Jedoch sind für die zusätzlichen Bildungsmittel der Stadt Schleiz entsprechende Eigenmittel durch den Landkreis bereit zu stellen. Insofern führt der Mittelaustausch mit der Stadt Schleiz für den Saale-Orla-Kreis im Saldo zu einer Erhöhung der verfügbaren Finanzhilfen des Bundes um 68.396 Euro, denn der Landkreis erhält 268.396 Euro Bildungsmittel und gibt 200.000 € Infrastrukturmittel an Schleiz ab. Die übertragenen Bildungsmittel werden für zusätzliche Investitionsmaßnahmen in Schulen und Schulsporthallen des Kreises entsprechend der Prioritätenersatzliste Bildung verwendet.


Personelle Auswirkungen:


Keine.