Betreff
Überplanmäßige Ausgaben Sanierung Grund- und Gemeinschaftsschule Tanna
Vorlage
KT/164/2013
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Nach der Kostenberechnung des Planungsbüros ARGE sieber + thoma architekten vom August 2011 für die Grund- und Regelschule Tanna war von einem Gesamtbedarf für die Generalsanierung in Höhe von 4,173 Mio. € auszugehen. Da für die Generalsanierung ursprünglich 3.523 Mio. € zur Verfügung standen, inkl. der Fördermittel in Höhe von 1.447 Mio.€, wurden am 27.02.2012 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 650 T€ für die Baumaßnahme beschlossen (KT 195-15/2012).


Im Zuge der Bauarbeiten entstanden, u.a. aufgrund der mangelhaften Bausubstanz, welche im Vorfeld in dem Maße noch nicht einschätzbar war, Mehrkosten. Beispielsweise waren die horizontalen und vertikalen Unebenheiten im und am Gebäude so stark, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ebenheit, was vor allem die Fassade und die Fußböden betraf, mit Mehraufwand hergestellt werden musste.

Des Weiteren sind die öffentlich rechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Einhaltung und Umsetzung des Brandschutzes und der statischen Erfordernisse gestiegen. Aufgrund der vorgefundenen mangelhaften Bausubstanz mussten die gesetzlichen Forderungen des Statikers und des Prüfingenieurs u.a. durch zusätzliche Stahlkonstruktionen umgesetzt werden, was wiederum einen erheblichen Mehraufwand in der Einhaltung der Brandschutzsicherheit erforderte. Die gesetzlichen Forderungen an die Einhaltung des Brandschutzes und der Sicherheit an Schulen müssen in öffentlichen Bereichen ebenfalls dementsprechend umgesetzt werden.

Ergänzend zu der Erhöhung der baulichen Kosten aufgrund der öffentlich rechtlichen Forderungen und der vorgefundenen mangelhaften Bausubstanz, beinhaltet diese auch eine anteilige Erhöhung der Kostengruppe 700 (Gutachter, Prüfingenieure, Abnahmen im Bereich Statik und Brandschutz...).


Entsprechend einer Hochrechnung vom Dezember 2012 haben sich die Gesamtkosten der Generalsanierung auf 4.623 Mio. € erhöht. Die Kostengruppe 600 in Höhe von 400 T€ ist nicht Bestandteil dieser Hochrechnung.

Um den Anteil der Kostengruppe 500 so gering wie möglich zu halten, wurden in die Planung der Außenanlagen nur die notwendigsten Flächen aufgenommen. Alle nicht mehr benötigten Flächen werden auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses Nr. 262-20/2012 veräußert.

Der Beschluss macht die Bildung entsprechender Haushaltsausgabereste möglich. Eine frühere Vorlage konnte nicht erfolgen, da das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 und damit die Möglichkeit der Bildung und Übertragung von zusätzlichen Haushaltsresten erst im Januar 2013 einstellbar war.




Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt für die Sanierung der Grund- und Regelschule Tanna überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 450.000,00 €.“





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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2012

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.22535.95010

Summe: 450000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

100.000,00

350.000,00

     

VMHH 2012

350.000,00

     

2.24000.95000-Einsparungen

100.000,00

     


Bemerkungen:


Personelle Auswirkungen:


Keine