Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Mittelübertragung an die Gemeinde Oettersdorf
Vorlage
KT/088/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Gemeinde Oettersdorf plant eine Sanierung bzw. Umgestaltung der Schulsportanlage an der Grundschule Oettersdorf. Die vorhandenen Bedingungen entsprechen nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulsport. Die Schulsportanlage ist seit Inbetriebnahme der Schule in den 60er Jahren nicht wesentlich verändert worden. Sie besteht derzeit aus einer kleinen Wiese in Hanglage in der Größe eines Handballfeldes mit entsprechenden Toren sowie einer Weitsprunggrube mit über die Wiese führender Anlaufbahn. Der Schulsport der Grundschüler wird deshalb gegenwärtig nur zum Teil auf dieser Sportanlage betrieben. Für zahlreiche Freiluftsportarten wie Weitsprung, Laufsport etc. müssen die Grundschüler auf einen anderen Sportplatz in Oettersdorf ausweichen. Dieser Platz befindet sich allerdings in ca. 500 m Entfernung zur Grundschule, so dass sich hier ein beträchtlicher Fußweg – verbunden mit einem erheblichen Zeitaufwand – für die Schüler der Grundschule Oettersdorf erforderlich macht.


Eine Realisierung dieses Projektes ist nur im Rahmen des Förderschwerpunktes Infrastruktur möglich. Die Gemeinde Oettersdorf verfügt im Bereich der Infrastruktur über einen Investitionsrahmen von 27.356 € inklusive des kommunalen Mitleistungsanteils. Die vorgesehene Investitionsmaßnahme an der Schulsportanlage wird entsprechend der aktuellen Kostenschätzung ca. 110.000 € umfassen. Dabei soll ein Kleinfeldsportplatz mit einer Ballspielfläche von 25 x 50 m und 4 –6 Laufbahnen mit einer Länge von ca. 60 m errichtet werden. Es werden außerdem Spielmöglichkeiten für Volleyball und Basketball integriert, eine Weitsprunganlage geschaffen sowie die erforderlichen Sportgeräte, Tore und Sitzflächen installiert. Ein öffentlicher Zugang über eine Treppenanlage und die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung der Sportanlage werden angestrebt.


Der Bürgermeister der Gemeinde Oettersdorf ist an den Saale-Orla-Kreis mit dem Antrag herangetreten, dieses Projekt in Kooperation zu verwirklichen. Die Gemeinde ist nicht in der Lage, die veranschlagte Investitionssumme vollständig aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie Eigenmitteln aufzubringen. Insofern ist eine finanzielle Beteiligung des Landkreises für die Realisierung dieser Kleinfeldsportanlage nötig. Der Landkreis kann seine Fördermittel im Bildungs- und Infrastrukturbereich aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage hinsichtlich der Verwendung der Finanzhilfen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetzes jedoch nicht direkt für diese Maßnahme einsetzen und damit das Projekt auch nicht in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Gemeinde Oettersdorf verfügt hingegen aufgrund ihrer Anerkennung als Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung im Bereich der ländlichen Infrastruktur über ein umfangreicheres Einsatzfeld für Mittel aus dem Konjunkturpaket II. Insofern kann mittels einer Übertragung von Infrastrukturmitteln an die Gemeinde Oettersdorf ein sachgerechter wie rechtskonformen Fördermitteleinsatz des Saale-Orla-Kreises im Zusammenhang mit der Sanierung der Schulsportanlage ermöglicht werden. Die Übertragung der Finanzhilfen erfolgt entsprechend den Bestimmungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei. Wenngleich die Bundesmittel folglich ohne Bindung an ein bestimmtes Projekt an die Gemeinde Oettersdorf übertragen werden, befürwortet und unterstützt der Saale-Orla-Kreis die vorgesehene Neugestaltung der Schulsportanlage. Dieses Investitionsvorhaben führt zu einer unmittelbaren Aufwertung des Grundschulstandortes Oettersdorf. Zugleich würden der mitunter weite Fußweg zu dem Ausweichsportplatz und die dafür beanspruchte Unterrichtszeit für die Grundschüler künftig entfallen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt:


  1. „der Saale-Orla-Kreis überträgt der Gemeinde Oettersdorf einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro aus seinem, vom Bund für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Infrastruktur. Die Mittelübertragung betrifft ausschließlich die Finanzhilfen des Bundes in der vorgenannten Höhe. Eine Übertragung von Eigenmitteln des Saale-Orla-Kreises findet nicht statt. Die Mittelübertragung an die Gemeinde Oettersdorf erfolgt entsprechend den Regelungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei, d. h. ohne Zweckbindung an ein vom Saale-Orla-Kreis bestimmtes Projekt.“


  1. „der Landrat wird ermächtigt, mit der Gemeinde Oettersdorf eine entsprechende Vereinbarung bezüglich der Mittelübertragung abzuschließen.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Der Gemeinde Oettersdorf werden Bundesmittel in Höhe von 50.000 Euro übertragen. Dieser Betrag wird aus dem zugewiesenen Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für den Förderbereich Infrastruktur in Höhe von 718.240 Euro bereitgestellt. Dadurch verringern sich die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Saale-Orla-Kreises für eigene Infrastrukturmaßnahmen auf 668.240 €. Hinzu kommt jeweils ein Eigenmittelanteil von 25 Prozent. Die übertragenen Finanzhilfen des Bundes müssen dagegen nicht durch den Landkreis mit einem Mitleistungsanteil in Höhe von 25 % kofinanziert werden. Die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel erfolgt stattdessen durch die Gemeinde Oettersdorf als Zuwendungsempfänger. Insofern verringern sich für den Saale-Orla-Kreis aufgrund der Mittelübertragung lediglich die verfügbaren Finanzhilfen des Bundes - nicht aber die Eigenmittel für Investitionsmaßnahmen in die kreiseigene Infrastruktur.


Personelle Auswirkungen:


Keine.