Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Prioritätenersatzliste Bildung
Vorlage
KT/087/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Zur Abwendung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hat die Bundesregierung ein zweites Konjunkturpaket aufgelegt, das vom Bundesrat am 20.02.2009 abschließend beraten wurde. Die Rahmenbedingungen des Investitionsprogramms sind im Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) geregelt. Weitere Details regelt eine Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Zur konkreten Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Thüringen hat die Landesregierung zudem bislang vier Rundschreiben veröffentlicht.


Dem Saale-Orla-Kreis wurden aus dem Konjunkturpaket II nach einem differenzierten Verteilungsschlüssel für den Investitionsschwerpunkt Bildung insgesamt 6.816.054 Euro zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist ein Mitleistungsanteil des Kreises in Höhe von 1.704.014 Euro. Die Fördermittel des Bundes betragen somit 5.112.041 Euro. Die mit Beschluss Nr. 344-29/2009 des Kreistages vom 09.03.2009 festgelegte Prioritätenliste Bildung sieht verschiedene Investitionsmaßnahmen in den Grund-, Regel- und Förderschulen, Gymnasien und Schulsportstätten des Saale-Orla-Kreises in Höhe von insgesamt 7.000.000 Euro vor. Ebenfalls ist hier schon ein Anteil für Investitionsmaßnahmen von freien Schulträgern im Saale-Orla-Kreis enthalten.


Die Maßnahmen der vorgenannten Prioritätenliste Bildung wurden mit Ausnahme des Schulzentrums Bad Lobenstein und der Projekte der freien Träger bereits bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde beantragt. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt gegenwärtig noch nicht vor. Für die Schulsporthallen Triptis, Ranis, Knau, Remptendorf und Oppurg, die Grundschulen Neunhofen, Gefell, Ruppersdorf sowie die Regelschulen Remptendorf und Wurzbach ist aber schon eine positive Vorabmitteilung über die Förderfähigkeit der geplanten Sanierungsvorhaben im Landratsamt eingegangen. Die übrigen beantragten Investitionsmaßnahmen werden derzeit noch im Landesverwaltungsamt bearbeitet und geprüft. Zu diesem Zweck finden u. a. fortwährende Abstimmungs- und Klärungsgespräche mit den zuständigen Mitarbeitern des Thüringer Landesverwaltungsamts statt.


Im Zuge der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen ist jedoch unter Umständen auch damit zu rechnen, dass der vorgesehene Investitionsrahmen nicht vollkommen ausgeschöpft wird, so dass Bildungsmittel für weitere Vorhaben im energetischen Bereich verfügbar werden. Zum Einen kann dies durch eine Reduzierung der veranschlagten Investitionssumme hervorgerufen werden, wenn Investitionsmaßnahmen günstiger werden als ursprünglich geplant. Zum Anderen kann dies in einer derzeit noch nicht absehbaren Ablehnung einer Sanierungsmaßnahme durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde begründet sein. Ferner sind Mittelübertragungen von kreisangehörigen Kommunen in Aussicht gestellt worden, für die der Landkreis ebenfalls zusätzliche Maßnahmen beantragen kann. Entsprechende Vorankündigungen bezüglich der Übertragung von Bildungsmitteln liegen beispielsweise bereits von den Gemeinden Knau, Langenorla und Krölpa vor. Dies ist zum Teil dadurch bedingt, dass die betreffenden Kommunen ihre Fördermittel nicht selbst, d. h. in eigener Zuständigkeit in die Schulen und Schulsportstätten investieren können, da sie nicht Aufgabenträger im Schulbildungsbereich sind. Im Hinblick auf die Verwendung der Finanzhilfen des Bundes ist nämlich nicht die Eigentümerschaft sondern die Aufgabenträgerschaft bezüglich der geplanten Investitionsmaßnahme entscheidend. Der Landkreis wird bei der Antragstellung daher vor allem jene Projekte, die auf Grund einer solchen Vereinbarung zur Mittelübertragung aus dem Bildungsbereich der kreisangehörigen Kommunen durchführbar werden, besonders berücksichtigen. Zudem ist es möglich, dass nach dem Ende der Antragsfrist (31. August 2009) weitere Fördermittel aus dem ZuInvG automatisch an den Landkreis fallen, sofern die kreisangehörigen Kommunen ihre zugewiesenen Investitionsrahmen nicht vollständig ausschöpfen. Die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes erfordern allerdings grundsätzlich auch den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel des Saale-Orla-Kreises in Höhe von 25 % des Investitionsrahmens zur Kofinanzierung zusätzlicher Infrastrukturinvestitionen. Von Seiten bestimmter Kommunen besteht zugleich aber die Intention, dass neben den Bundesmitteln auch weitere Mittel in Form von zweckgebundenen Zuschüssen zur Deckung des Eigenanteils dem Landkreis zur Verfügung gestellt werden.


Die aus den vorgenannten Gründen verfügbaren zusätzlichen Investitionsmittel sollen für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen und Schulsportstätten des Saale-Orla-Kreises gemäß der Prioritätenersatzliste Bildung (Anlage 1) in Anspruch genommen werden. Zur Zeit ist aber noch nicht abschätzbar, in welcher Höhe zusätzliche Investitionsvorhaben in die Bildungsinfrastruktur des Landkreises letztlich tatsächlich realisiert werden können. Deshalb wurden vorsorglich bereits Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als einer Millionen Euro in die Prioritätenersatzliste aufgenommen.


Die Prioritätenersatzliste Bildung beinhaltet damit zusätzliche Maßnahmen, die kurzfristig ausschreibungs- und umsetzungsfähig sind. Die hier veranschlagten Summen stellen teilweise noch erste Plan- bzw. Schätzwerte dar und bedürfen im Einzelfall ergänzender Planungen bzw. Kostenermittlungen. Darüber hinaus wurden auch Vorhaben benannt, die im Gesamtzeitraum des Konjunkturpaketes II, d.h. bis einschließlich 2011 umgesetzt werden können.


Unter Beachtung aller vorgenannten Aspekte hat der Saale-Orla-Kreis ein Vorgehen gewählt, das es dem Landkreis ermöglicht, unter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens sowie unter Einbeziehung aller notwendigen Entscheidungsträger zeitnah und wirksam zusätzliche Bildungsinfrastrukturinvestitionen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorzubereiten, zu beschließen, zu beauftragen und umzusetzen.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt:


  1. „die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) für den Saale-Orla-Kreis zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildung werden in Ergänzung zu den mit Kreistagsbeschluss Nr. 344-29/2009 vom 09.03.2009 beschlossenen Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die in Anlage 1 dargestellten Ersatzinvestitionsmaßnahmen in Schulen und Schulsportstätten eingesetzt. Diese Prioritätenersatzliste beinhaltet damit verschiedene zusätzliche Investitionsvorhaben für den Fall, dass bereits beantragte Maßnahmen nicht bewilligt werden, günstiger als erwartet ausfallen, Bildungsmittel an den Landkreis übertragen werden oder bei Nichtausschöpfung der Investitionsrahmen kreisangehöriger Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen,


  1. die in der Prioritätenersatzliste Bildung (Anlage 1) dargestellten Vorhaben stellen keine abschließende Rang- und Reihenfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenersatzliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen,


  1. um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit kreisangehörigen Kommunen für den Fall abzuschließen, dass von Städten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises Finanzhilfen aus dem Investitionsrahmen für Bildung an den Landkreis übertragen werden sollen. Diese Ermächtigung ist darauf beschränkt, dass der Landkreis Zuwendungsempfänger der übertragenen Mittel ist,


  1. im Falle einer Mittelübertragung aus dem Förderbereich Bildung sollen diese Mittel vorrangig für Investitionsvorhaben in der jeweiligen Kommune eingesetzt werden, von der die Finanzmittel an den Saale-Orla-Kreis übertragen wurden. Der Saale-Orla-Kreis wird bei der Beantragung und Durchführung von zusätzlichen Investitionsmaßnahmen gemäß der Prioritätenersatzliste Bildung in Anlage 1 vor allem jene Projekte, die auf Grund einer solchen Vereinbarung zur Übertragung von Bildungsmitteln der kreisangehörigen Kommunen finanzier- bzw. realisierbar werden, besonders berücksichtigen.“




- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2009

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.2****.9507*, 2.56***.9507*

Summe: max. 1.110.000 Euro

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


Keine.