Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/160/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Finanzierung der Staatlichen Schulen werden die Eltern in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den allgemeinen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.

Unter Berücksichtigung der gemeldeten Stundenanzahl zur Hortbetreuung und der Staffelung entsprechend des Einkommens lag der bisherige Höchstsatz bei 15 Euro. Mit diesem Wert stellte der Saale-Orla-Kreis den geringsten Beitrag in Thüringen dar (Vgl. Anlage „Höhe der Betriebskostenbeteiligung“). Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Betriebskosten sinkt der Deckungsbeitrag zur Finanzierung der Hortbetreuung anhaltend. Um ein weiterhin gutes Niveau der Hortbetreuung zu gewährleisten, ist daher eine Anhebung der Gebühren notwendig. Diese erfolgt wiederum einerseits nach der Betreuungsstundenzahl und andererseits nach einer Staffelung entsprechend des Haushaltseinkommens. Mit der Steigerung liegt der Landkreis Saale-Orla insgesamt an 4 Stelle bezogen auf die Beteiligung der Eltern an den allgemeinen Betriebskosten im Vergleich zu den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens.

Dem Hort wird ein Teil der zu erwartenden Mehreinnahmen (5 Prozent) direkt für Betreuungszwecke zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2013

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.*.11610

Summe: 134000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

* Der genannte Einnahmebetrag stellt die Summe der Einnahmen der jeweils in der Grundschule eingenommenen Gebühr dar


Personelle Auswirkungen:


keine