Betreff
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
KT/158/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Notwendigkeit zur Änderung der Kulturförderrichtlinie ergibt sich aus der internen Arbeitsorganisation. Die Änderungen beziehen sich dabei nicht auf inhaltliche Regelungen. Es wird lediglich die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Fördermittelanträge geändert. Konkret betrifft dies die Punkte 1.5 und 4. der Richtlinie. In der bisher geltenden Fassung der Kulturförderrichtlinie war als Bewilligungsbehörde der Fachdienst Kulturbetrieb festgelegt, der vor einigen Jahren in den Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus umstrukturiert wurde. Nunmehr sollen die Anträge direkt an das Büro des Landrates gerichtet werden. Durch das Büro des Landrates erfolgen dann die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen. Die beratende Funktion obliegt weiterhin dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport des Kreistages des Saale-Orla-Kreises.


Durch die Bündelung von Aufgaben bezüglich der Fördermittelbearbeitung und der Erstellung der Verwendungsnachweise im Büro des Landrates sollen die Arbeitseffektivität erhöht und zugleich einer möglichen Doppelförderung vorgebeugt werden. Inhaltlich gibt es vor allem zwischen den Bereichen Kulturförderung und Ehrenamtsförderung Überschneidungen, die bei einer Aufgabenerfüllung durch nur noch eine Organisationseinheit künftig vermieden werden können. Eine Mehrfachbeantragung von Zuwendungen für das gleiche Vorhaben kann sofort identifiziert und verhindert werden. Darüber hinaus entstehen weniger Informationsverluste und bessere Koordinierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Abarbeitung der Fördermittelanträge. Nicht zuletzt wird eine zielgenauere Verteilung der insgesamt rückläufigen Fördermittel erreicht.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit im Saale-Orla-Kreis in der als Anlage beigefügten Fassung.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


Die Änderung der Zuständigkeit hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen. Die Änderung betrifft primär organisatorische Abläufe. Die Aufgabe wechselt von der Stelle „Sachbearbeiterin Kultur“ zur Stelle „Ehrenamtsförderung“. Außerdem kommt es durch die Aufgabenbündelung im Büro des Landrates zu einer Effizienzsteigerung, die sich positiv auf den Arbeitsaufwand auswirkt.


In der bisherigen Stellenbeschreibung der Sachbearbeiterin Kultur bildet die gesamte Kunst-und Kulturförderung nur eine untergeordnete Aufgabe mit einem Anteil von 15 %. Die Bearbeitung der Anträge auf Kulturfördermittel des Saale-Orla-Kreises ist wiederum nur ein Teilbereich dieser nachrangigen Aufgabe. Deshalb ist der tatsächliche Arbeitsaufwand als gering einzuschätzen. In 2012 wurden insgesamt 5.000 Euro an 10 Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Aufgrund des niedrigen Fördervolumens ist auch perspektivisch von einem peripheren Arbeitsaufwand auszugehen, der innerhalb des Büros des Landrates abgedeckt werden kann. Insofern kommt es durch die Änderung der Kulturförderrichtlinie weder zu einer Stundenerhöhung noch zu einer Schaffung zusätzlicher Stellen.


Die frei werdenden Kapazitäten der Sachbearbeiterin Kultur sollen u. a. genutzt werden für eine verstärkte Planung, Koordinierung und Durchführung kultureller Angebote sowie für die Vernetzung der Kulturanbieter im Landkreis und die Erstellung bzw. Pflege von Übersichten im Kulturbereich (Veranstaltungskalender, Künstlerregister etc.).