Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Prioritätenliste Infrastruktur
Vorlage
KT/086/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Zur Abwendung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hat die Bundesregierung ein zweites Konjunkturpaket aufgelegt, das vom Bundesrat am 20.02.2009 abschließend beraten wurde. Die Rahmenbedingungen des Investitionsprogramms sind im Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) geregelt. Weitere Details regelt eine Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Zur konkreten Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Thüringen hat die Landesregierung zudem bislang vier Rundschreiben veröffentlicht.


Dem Saale-Orla-Kreis werden aus dem Konjunkturpaket II nach einem differenzierten Verteilungsschlüssel für den Investitionsbereich Infrastruktur insgesamt 957.653 Euro zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist ein Mitleistungsanteil des Kreises in Höhe von 239.413 Euro. Die Fördermittel des Bundes betragen somit 718.240 Euro. Dieser Investitionsrahmen ist für folgende Schwerpunkte zu verwenden:


  • Krankenhäuser

  • Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

  • ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

  • kommunale Straßen (nur Lärmschutz)

  • Informationstechnologie (z.B. Breitbandnetz)

  • sonstige Infrastruktur (v. a. energetische Sanierungen, Barrierefreiheit)


Der Saale-Orla-Kreis kann seine Infrastrukturmittel insbesondere in den Förderschwerpunkten „sonstige Infrastruktur“ und „Lärmschutz“ einsetzen. Hinsichtlich der anderen Investitionsbereiche liegen entweder nicht die erforderlichen Investitionsvoraussetzungen vor (z.B. ländliche Infrastruktur – Anerkennung als Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung) oder es fehlen die entsprechenden Investitionsgrundlagen (z.B. Krankenhäuser).


Die geplanten energetischen Sanierungen im Bereich der sonstigen Infrastruktur betreffen die nachgeordneten Einrichtungen des Saale-Orla-Kreises (Schloß Burgk, Technisches Schaudenkmal Heinrichshütte). Die Lärmschutzvorhaben beziehen sich auf verschiedene Kreisstraßen – hier sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung innerhalb von Ortslagen durchgeführt werden. Dazu zählt u. a. der Austausch von Pflaster durch lärmmindernden Straßenbelag (z.B. Flüsterasphalt).


Ferner besteht für die Kommunen generell die Möglichkeit der Übertragung bzw. des Austausches von Infrastrukturmitteln innerhalb des Saale-Orla-Kreises. Gemäß der Prioritätenliste Infrastruktur in Anlage 1 sind sowohl ein Mittelaustausch mit der Stadt Schleiz als auch Mittelübertragungen an Bad Lobenstein und Oettersdorf vorgesehen. Hierzu sind durch den Kreistag gesonderte Beschlüsse zu fassen.


Im Zuge der Durchführung der Infrastrukturinvestitionen ist unter Umständen auch damit zu rechnen, dass der vorgesehene Investitionsrahmen nicht vollkommen ausgeschöpft wird, so dass Fördermittel für weitere Vorhaben im Infrastrukturbereich verfügbar werden. Zum Einen kann dies durch eine Reduzierung der veranschlagten Investitionssumme hervorgerufen werden, wenn Investitionsmaßnahmen günstiger werden als ursprünglich geplant. Zum Anderen kann dies auch in einer derzeit nicht abzuschätzenden Ablehnung einer Investitionsmaßnahme durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde begründet sein. Darüber hinaus sind weitere Mittelübertragungen von Seiten der kreisangehörigen Kommunen möglich, für die der Landkreis ebenfalls zusätzliche Maßnahmen beantragen kann. Der Landkreis wird bei der Antragstellung vor allem jene Projekte, die auf Grund einer solchen Vereinbarung zur Mittelübertragung aus dem Infrastrukturbereich der kreisangehörigen Kommunen finanzier- bzw. realisierbar werden, besonders berücksichtigen. Zudem ist es möglich, dass nach dem Ende der Antragsfrist (31. August 2009) weitere Fördermittel aus dem ZuInvG automatisch an den Landkreis fallen, sofern die kreisangehörigen Kommunen ihre zugewiesenen Investitionsrahmen nicht vollständig ausschöpfen. Die zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes bedingen jedoch grundsätzlich auch den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel des Saale-Orla-Kreises in Höhe von 25 % des Investitionsrahmens zur Kofinanzierung zusätzlicher Infrastrukturinvestitionen.


Die aus den vorgenannten Gründen verfügbaren zusätzlichen Investitionsmittel sollen ebenfalls für entsprechende Investitionsprojekte, die in der Prioritätenliste Infrastruktur gemäß Anlage 1 enthalten sind, in Anspruch genommen werden. Deshalb ist die in dieser Prioritätenliste dargestellte Investitionssumme auch höher als der zugewiesene Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises im Förderbereich Infrastruktur.


Die Prioritätenliste Infrastruktur beinhaltet insbesondere Maßnahmen, die kurzfristig ausschreibungs- und umsetzungsfähig sind. Allerdings stellen die hier veranschlagten Summen teilweise noch Plan- bzw. Schätzwerte dar und bedürfen im Einzelfall ergänzender Planungen bzw. Kostenermittlungen. Darüber hinaus wurden auch Vorhaben benannt, die im Gesamtzeitraum des Konjunkturpaketes II, d. h. bis einschließlich 2011 umgesetzt werden können.


Unter Beachtung aller vorgenannten Aspekte hat der Saale-Orla-Kreis ein Vorgehen gewählt, das es dem Landkreis ermöglicht, unter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens sowie unter Einbeziehung aller notwendigen Entscheidungsträger zeitnah und wirksam Infrastrukturinvestitionen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorzubereiten, zu beschließen, zu beauftragen und umzusetzen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt:


  1. „die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Infrastruktur werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die in der Prioritätenliste Infrastruktur (Anlage 1) dargestellten zusätzlichen Investitionsmaßnahmen eingesetzt,


  1. die Beantragung der Maßnahmen erfolgt nach der in Anlage 1 dargelegten Reihenfolge, da das in dieser Prioritätenliste ausgewiesene Investitionsvolumen höher ist als die nach dem ZuInvG zur Verfügung stehenden Infrastrukturmittel für den Saale-Orla-Kreis. Insofern beinhaltet die Liste zugleich entsprechende Ersatzprojekte für den Fall, dass beantragte Maßnahmen nicht bewilligt werden, günstiger als erwartet ausfallen, Infrastrukturmittel an den Landkreis übertragen werden oder bei Nichtausschöpfung der Investitionsrahmen kreisangehöriger Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen,


  1. die in der Prioritätenliste Infrastruktur dargestellten Vorhaben stellen jedoch keine abschließende Rangfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen,


  1. um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit kreisangehörigen Kommunen für den Fall abzuschließen, dass von Städten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises Finanzhilfen aus dem Investitionsrahmen für Infrastruktur an den Landkreis übertragen werden sollen. Diese Ermächtigung ist darauf beschränkt, dass der Landkreis Zuwendungsempfänger der übertragenen Mittel ist,


  1. im Falle einer Mittelübertragung aus dem Förderbereich Infrastruktur sollen diese Mittel vorrangig für Investitionsvorhaben in der jeweiligen Kommune eingesetzt werden, von der die Fördermittel an den Saale-Orla-Kreis übertragen wurden.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2009

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.*****.9*07*

Summe: max. 1.000.000 Euro

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


Keine.