Betreff
Beschluss über die Ausgaben zur Beschaffung von 3 Feuerwehrfahrzeugen
Vorlage
KT/155/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Rechtslage zur Finanzierung von Fahrzeugen des Brandschutzes und der technischen Hilfe im Freistaat Thüringen sieht eine Trennung bei der Anschaffung von örtlicher und überörtlicher Technik vor. Dies geht aus § 6 Abs. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG – i.V. mit §§ 6 und 8 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) hervor. Durch den Landkreis wurden nach ausführlichen Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Landesverwaltungsamtes am 24.04.2012 die Förderanträge zur Beschaffung

  • eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Stützpunktfeuerwehr Pößneck

  • eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Stützpunktfeuerwehr Bad Lobenstein und

  • eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Stützpunktfeuerwehr Schleiz gestellt.

Die Fahrzeugbeschaffung stellt eine Ersatzbeschaffung für 17 bis 22 Jahre alte Fahrzeuge der Wehren dar. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus dem verschlissenen technischen Zustand der vorhandenen Fahrzeuge. Bei allen 3 Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge der überörtlichen Gefahrenabwehr nach Anlage 1 zu § 3 der ThürFwOrgVO, sogenannte Stufe 2 bzw. Stufe 3 Fahrzeuge. Nach Beschaffung sollen diese Fahrzeuge auch in den Katastrophenschutzzug des Landkreises integriert werden, für den der Landkreis alleinige Verantwortung trägt.

Nach Prüfung der Unterlagen durch das TLVwA wurde die Notwendigkeit der Beschaffung bestätigt und die Zuwendungsbescheide in Höhe von je 125 T€ für die HLF 20 und 120 T€ für das TLF 4000 am 01.08.2012 erteilt. Diese erhielt das Landratsamt am 27.08.2012.

Im Beschluss der Nachtragshaushaltsatzung 2012 KT 228-17/2012 und des Finanzplanes KT 229-17/2012 wurde dabei von Gesamtkosten von insgesamt 1 Mill. € ausgegangen. Diese teilten sich in je 350 T€ für die HLF 20 und 300 T€ für das TLF 4000. Bei diesem Planansatz wurden Marktpreise der nach Norm vollständig ausgerüsteten, technisch dem neuesten Stand entsprechenden Fahrzeuge herangezogen. Die für die Fahrzeuge maßgebenden Normen DIN 14530 Teil 21 bzw. Teil 27 geben Mindestanforderungen vor, lassen aber auch viele Möglichkeiten zu, Kundenwünsche vor allem in die Ausrüstung zu integrieren. Um real vergleichbare Angebote zu erhalten, sind in der technischen Beschreibung Präzisierungen notwendig. Diese wurden in Absprache mit den betreffenden Feuerwehren getätigt, so dass eine sehr umfangreiche Leistungsbeschreibung vorliegt.

Nach der Ausschöpfung aller Haushaltsreste 2012 (siehe finanzielle Auswirkungen) steht letztendlich eine Gesamtsumme von 915 T€ zur Verfügung. Dies bedeutet eine Einsparung von 85 T€ zum bisherigen Planansatz. Diese Gesamteinsparung wird wie folgt in die Planansätze eingearbeitet:

  • Reduzierung der Gesamtkosten HLF 20 von je 350 T€ auf 320 T€ und

  • Reduzierung der Gesamtkosten TLF 4000 von 300 auf 275 T€.

Folgende realistische Einsparmöglichkeiten für diese Reduzierungen sind vorhanden.

1. Da vier der führenden europäischen Feuerwehrfahrzeughersteller wegen illegaler Preisabsprachen und überhöhter Preise im Jahre 2012 kartellrechtlich durch Bußgelder zur Verantwortung gezogen wurden, müssten die Preise nach unten korrigiert worden sein.

2. Bei einer möglichen Vergabe von 2 oder 3 Fahrzeugen an einen Auftragnehmer sind Rabattierungen um die 10% realistisch. Dies stellt in etwa die Höhe der Reduzierungen dar.

3. Bei der Ausrüstung der Fahrzeuge müssen Abstriche vorgenommen werden, ohne dass dabei die Mindestanforderungen nach Norm nicht mehr erfüllt werden. Bespielhaft stehen dafür Ausrüstungsteile wie Wegfall des Einbaus einer Seilwinde (nach Norm erlaubt jedoch keine Pflichtausrüstung) Kosten ca. 20 T€ oder Übernahme von weiterer vorhandener jedoch auch in die Jahre gekommener Ausrüstung anstatt Neubeschaffung. In die Ausschreibungsmodalitäten wurde der Vorbehalt der Vergabe der gesamten ausgeschriebenen Ausrüstung eingearbeitet.

4. Mit den Kommunen, denen die Fahrzeuge zur Nutzung übergeben werden und die diese durchaus auch für die Belange der örtlichen Gefahrenabwehr einsetzen, wird Übereinkommen erzielt, dass diverse Beschaffungskosten getragen werden.

Da es aus derzeitiger Sicht noch nicht absehbar ist, wie hoch der Gesamtpreis ausfallen wird, stellen die vier vorgenannten Optionen Einsparungspotentiale dar. Die Gesamtmaßnahme ist in Ihrer Beschaffung nicht gefährdet.

Die Fördermittel des Landes werden auch bei den avisierten Gesamtkosten in voller Höhe ausgereicht. Eine Kürzung erfolgt erst, wenn der Fördermittelanteil 50 % oder mehr der Gesamtkosten beträgt.

Zur Regelung der Nachfolgekosten werden mit den Kommunen Verträge geschlossen. Diese Verträge (es existieren schon analoge Verträge für überlassene Fahrzeuge) werden in der Form gestaltet, dass die allgemeinen Wartungs- und Pflegearbeiten zu Lasten der Kommune gehen. Zudem sind die Fahrzeuge in die Kostensatzungen der jeweiligen Kommunen aufzunehmen. Durch die Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze ist somit eine gewisse Kostendeckung laufender Kosten gegeben. Anfallende kostenintensive Reparaturen und andere Serviceleistungen sind zwischen Fahrzeughalter und –nutzer abzustimmen. Erfahrungsgemäß liegen diese Kosten unter 1 T€ pro Fahrzeug und Jahr.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt für die Beschaffung von 3 Feuerwehrfahrzeugen außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 320 T€ und überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150 T€.



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: siehe Anlage

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die Mittel zur Beschaffung der drei Feuerwehrfahrzeuge stehen in Form von Haushaltsausgaberesten, Planansätzen im NT 2012 sowie Planansätzen im Finanzplan 2013 zur Verfügung. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zur Inanspruchnahme der Mittel 2013 wurden mit dem Nachtragshaushalt beschlossen und genehmigt. Aufgrund der angekündigten Änderungen im Finanzausgleich des Landes ist der Haushaltsausgleich für das Jahr 2013 derzeit nicht gesichert. Aus diesem Grund können die Verpflichtungsermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden. Um die Aufträge für die Beschaffung der Fahrzeuge auslösen zu können, werden die noch fehlenden Eigenmittel aus Mehreinnahmen und nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberesten bereits im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Dies führt zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2012. Die Mittel werden in Form von Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgaberesten in das Jahr 2013 übertragen. Eine Übersicht aller betreffenden Haushaltsstellen wird als Anlage beigefügt.


Personelle Auswirkungen:


keine