Betreff
Erste Satzung zur Änderung der "Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla"
Vorlage
KT/154/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Der Kreistag fasste in seiner Sitzung am 09. Juli 2012 den Beschluss über die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla“. Mit Schreiben vom 06. August 2012 ging dazu die Eingangsbestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes im Landratsamt ein. Darin wurden mehrere Hinweise zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Satzung unter ausdrücklicher Hinweisung auf bestehende rechtliche Risiken gegeben. Allerdings wurde im gleichen Schreiben auch deutlich gemacht, dass die Satzung in der vorhandenen und vom Kreistag beschlossenen Fassung Rechtskraft erlangen kann.

Nach Abwägung der juristischen Risiken hat sich die Kreisverwaltung für den sicheren Weg entschieden

und das Satzungsverfahren nach inhaltlicher Überarbeitung neu begonnen.


Beschlussvorschlag:


  1. Der Kreistagsbeschluss des Saale-Orla-Kreises Nr. 231-18/2012 vom 09. Juli 2012 wird

aufgehoben.

  1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla“ in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2013

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.33300

Summe: 42.500,00 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Musikschule Saale-Orla

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Da die vorliegende Satzung noch im Dezember 2012 in Kraft treten soll, gibt es bzgl.der finanziellen Aussagen aus der vorangegangenen Beschlussvorlage für das Haushaltsjahr 2013 keine neuen Erkenntnisse. Es werden lediglich die Monate August bis November 2012 nach der bisher gültigen Gebührensatzung abgerechnet.


Personelle Auswirkungen:


Keine