Sachverhalt:
Gemäß §
20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom
19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007
(GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach
Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes,
den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und
Giroverbandes Hessen-Thüringen sowie den Lagebericht der
Vertretung des Gewährträgers - dem Kreistag - vorzulegen.
Auf dieser Grundlage hat der Kreistag über die Entlastung
der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
"Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20
Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den
Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für
das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt wird."
-
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Siehe "Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2011".
Personelle Auswirkungen:
keine