Betreff
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an den staatlichen Schulen und Sporthallen des Saale-Orla-Kreises - Los 3
Vorlage
BVA/092/2012
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

Bei einem Offenen Verfahren (EU-Ausschreibung) wurden 25 x Ausschreibungsunterlagen angefordert, für das Los 3 gingen 13 Angebote rechtzeitig und verschlossen in der Vergabestelle ein. Die Auswertung der Angebote wurde vom IQG, Herrn Bornack durchgeführt und eine Vergabeempfehlung erarbeitet. Zur Wertung der Angebote wurde ein Wertungsschlüssel (Gewichtung der Zuschlagskriterien) vorgegeben. Die Angebote der Firmen Wetzel GmbH & Co.KG, Kühn & Partner GmbH, Cleanox GmbH & Füg GmbH und Göfra GmbH werden von der Wertung (s. Vergabeempfehlung Pkt 1 Prüfung) ausgeschlossen. Die verbleibenden Firmen wurden gemäß Wertungsschlüssel ausgewertet.

Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird zur Vergabe vorgeschlagen. Die Ausführungszeit erfolgt bis 31.07.2016, da der Leistungsbeginn an den Schulen unterschiedlich ist, wird die Auftragssumme als jährliche Summe angegeben. Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gemäß VOL/A § 3 EG (1).




Beschlussvorschlag:

Für die Unterhalts- Grund- und Glasreinigung an staatlichen Schulen und Sporthallen des Saale-Orla-Kreises – Los 3 Staatl. Regelschule Neustadt, Staatl. Regelschule Neustadt – Sporthalle, Orlatal-Gymnasium Neustadt Haus 1 und Haus 2

erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma Gegenbauer Services GmbH aus Erfurt – vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Frist des § 101a GWB, den Auftrag in Höhe von 41.256,38 € (brutto) jährlich.




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2012

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe: 41256,38

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Schulen - Reinigung

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Das Ausschreibungsergebnis weicht nur geringfügig von den derzeitigen Reinigungskosten ab. Die angegebene Summe sind jährliche Kosten für die Schulen des Loses 3.


Personelle Auswirkungen:

keine