Sachverhalt:
Der Rechtsstreit bzgl. oben genannter Kreisumlage ist nur dann beigelegt, wenn der geschlossene Vergleich mit den darin festgelegten Maßnahmen zeitnah und gesichert umgesetzt wird. Die Maßnahmen sind dringend nötig und lassen keinen Zeitverzug zu. Die Betreuungsbedingungen in den Horten müssen umgehend verbessert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag bis zum 24.09.2012 ein Konzept zur Umsetzung der im Vergleich mit der Stadt Neustadt an der Orla bzgl. „Beilegung des Rechtsstreits um die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 1992“ festgelegten Maßnahmen im Bildungsbereich vorzulegen.
Das Konzept soll insbesondere die Planung, die Zeitabläufe und die finanzielle Untersetzung beinhalten.