Betreff
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/147/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Nach § 115 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99/134) hat jeder Landkreis ein Rechnungsprüfungsamt.


Gemäß §§ 114, 82 Abs. 1 ThürKO umfasst die dem Rechnungsprüfungsamt obliegende örtliche Rechnungsprüfung des Landkreises die Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben mit einem Versorgungs- und Einzugsgebiet bis zu 10.000 Einwohner und von Krankenhäusern mit kaufmännischem Rechnungswesen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises nimmt die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung auch in den kreisangehörigen Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, wahr.


Gemäß §§ 114, 82 Abs. 3 ThürKO obliegt die örtliche Kassenprüfung des Landkreises dem Landrat. Bei der Durchführung der örtlichen Kassenprüfung bedient sich der Landrat des Rechnungsprüfungsamtes. In die den Bürgermeistern obliegenden örtlichen Kassenprüfungen der kreisangehörigen Gemeinden ist das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises nicht eingebunden.


Aufgrund der mehrfachen Gesetzesänderungen seit Erlass der bisherigen Rechnungsprüfungsordnung des Saale-Orla-Kreises vom 01. Februar 1995 und wegen der Aufnahme ergänzender Regelungen macht sich die vorgeschlagene Neufassung erforderlich.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises gibt seine Zustimmung zur Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine