Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Jahr 2009 des Saale-Orla-Kreises und Entlastung des Landrates und der Beigeordneten gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/143/2012
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die Jahresrechnung 2009 des Saale-Orla-Kreises einschließlich des Erläuterungsberichtes wurde den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling zur Beratung übergeben.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 des Landkreises ist den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling am 02.12.2011 sowie eine Ergänzung am 28.02.2012 zwecks Beratung zugegangen.

Er enthält Zusammenfassungen der getroffenen Prüfungsfeststellungen der im Einzelnen durchgeführten Belegprüfungen. Diese wurden mit den betreffenden Mitarbeitern und Fachdienstleitern im Vorfeld erörtert.

Gemäß § 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 4 Abs. 3 S. 1 ThürPrBG teilt das Rechnungsprüfungsamt dem gesetzlichen Vertreter die Prüfungsfeststellungen mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dazu wurde der Entwurf des Schlussberichtes dem Landrat und den Fachbereichsleitern (auszugsweise) übergeben. Nach erfolgter Stellungnahme und Einarbeitung dieser fasste das Rechnungsprüfungsamt den vorliegenden Schlussbericht.

Gemäß § 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 4 ThürPrBG ist der Prüfbericht dem kommunalen Vertreter bekannt zu geben; mindestens eine Ausfertigung ist jeder Fraktion auszuhändigen. Dies erfolgte am 02.12.2011 bzw. die Ergänzung am 28.02.2012.

Laut § 80 Abs. 3 ThürKO stellt der Kreistag die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung unverzüglich fest und beschließt über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.

Die einzelnen Prüfungen haben ergeben, dass die gesetzlichen Bestimmungen weitestgehend eingehalten wurden und der Verwaltung im Wesentlichen eine ordentliche und saubere Belegführung bescheinigt werden kann.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stellt die Jahresrechnung 2009 des Saale-Orla-Kreises vom April 2010 fest.

  2. Der Kreistag beschließt, dem Landrat und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung zu erteilen.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine