Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) haben hauptamtliche kommunale Wahlbeamte Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird durch Beschluss des Kreistages im Rahmen der Vorgaben gemäß „Verordnung über Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit“ (ThürDaufwEV) festgesetzt.
Es gelten dabei zur Zeit folgende Höchstgrenzen
Landrat bei einer Einwohnerzahl bis 100.000 ab 01.10.2011 363,00 Euro
ab 01.04.2012 370,00 Euro
bei mehr als 100.00 404,00 Euro
412,00 Euro
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der ThürDaufwEV darf die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen ersten Beigeordneten bis zu 60 v.H. der Dienstaufwandsentschädigung des Landrates betragen.
Die im Beschlussvorschlag genannten Beträge liegen deutlich unter den durch die Verordnung vorgegebenen Höchstgrenzen und entsprechen den bisher gezahlten Dienstaufwands-entschädigungen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass die Höhe der Dienstaufwandsent-
schädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten des Saale-Orla-Kreises
pro Monat wie folgt festgesetzt wird:
Landrat: 255,00 €
hauptamtlicher Beigeordneter: 153,00 €.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine