Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II - Prioritätenliste Bildung/Mittelverteilung an Freie Träger
Vorlage
KA/007/2009
Art
Beschlussvorlage Kreisausschuss

Sachverhalt:


Aus den bisherigen Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Thüringen ergibt sich folgender Sachverhalt bezüglich der Verteilung von Investitionsmitteln aus dem ZuInvG an die freien Schulträger im Saale-Orla-Kreis:

  • Der Bund fordert in § 3 des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) eine trägerneutrale Verteilung der Bundesmittel.

  • Im Rahmen der Verteilung der Mittel für die Bildungsinfrastruktur ist von den Landkreisen sicher zu stellen, dass freie Träger angemessen bei der Verteilung der Fördermittel des Bundes berücksichtigt werden.

  • Freie Träger haben jedoch keinen eigenen Rechtsanspruch auf Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket II.

  • Der Landkreis ist verpflichtet, die freien Schulträger angemessen entsprechend dem Verhältnis der betreuten Schülerzahl bei der Auswahl der Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Gesamtzahl der betreuten Schüler in Einrichtungen freier Schulträger im Vergleich zur Gesamtzahl der betreuten Schüler in kreiseigenen Schulen (vgl. amtliche Schülerstatistik im Statistischen Informationssystem des Thüringer Kultusministeriums).

  • Für die Mittelverteilung an freie Träger ist es unerheblich, aus welchem Einzugsgebiet sich die betreute Schülerzahl zusammensetzt.

  • Die Investitionsmittel, die an freie Schulträger im Landkreis ausgereicht werden, sind aus dem zugewiesenen Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für Bildungsinfrastruktur (Bundesmittel in Höhe von 5.112.041 €) bereit zu stellen.

  • Für freie Träger besteht die Verpflichtung zu einem Mitleistungsanteil von 5%. Abzüglich diesem Eigenanteil von 5%, der durch den freien Träger in jedem Fall aufzubringen ist, um Fördermittel nach dem ZuInvG in Anspruch nehmen zu können, erfolgt die Finanzierung des Restbetrages zu 75% aus Bundesmitteln (Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises) und zu 25% aus Landesmitteln. Das Land übernimmt damit einen überwiegenden Teil der Eigenmittel bei Investitionen der freien Schulträger.

  • Die freien Schulträger im Landkreis beantragen ihre Maßnahmenförderung beim Saale-Orla-Kreis. Der Landkreis entscheidet dann darüber, welche Maßnahme von welchem freien Träger in die Maßnahmenliste des Saale-Orla-Kreises aufgenommen wird. Der Landkreis ordnet die beschlossenen förderfähigen Maßnahmen der freien Träger anschließend in die eigene Prioritätenliste ein und reicht für diese Maßnahmen einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nach dem ZuInvG bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung ein.


Aus dem Beschluss des Kreistages 344-29/2009 vom 09.03.2009 ergeben sich weitere wichtige Festlegungen in Bezug auf die Mittelvergabe an freie Träger:

  • Die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Investitionsmaßnahmen in Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen entsprechend der Prioritätenliste Bildung eingesetzt. Die vorgesehenen Investitionen dienen dabei der energetischen Sanierung von Schulen und Schulsportstätten. Hiervon sollen die Schülerinnen und Schüler des Saale-Orla-Kreises profitieren.

  • Die Verteilung der Mittel aus der Prioritätenliste Bildung, Position 17 (Freie Träger) erfolgt nach entsprechender Antragstellung bis 30.04.2009 gemäß der im vorherigen Punkt festgelegten Grundsätze. Der Bildungsausschuss wird dem Kreisausschuss eine entsprechende Präzisierung zur Beschlussfassung zuleiten.


Zur Verfügung stehender Finanzrahmen:

  • Gemäß Kreistagsbeschluss 344-29/2009 vom 09.03.2009 steht für die freien Schulträger im Saale-Orla-Kreis ein Fördermittelbetrag in Höhe von 300.000,00 € aus dem Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.


Schülerstatistik und Mittelverteilung:

  • Für die Beurteilung der Angemessenheit in Bezug auf die Berücksichtigung der freien Schulträger bei der Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Konjunkturpaket II wurden die nachfolgenden Werte zu Grunde gelegt. Die Schülerzahlen sind dabei der amtlichen Schülerstatistik des Thüringer Kultusministeriums für das Schuljahr 2008/2009 entnommen worden.


SOK

Gesamt

Staatliche Schulen

Freie Schulen

Schülerzahlen Schuljahr 2008/2009

8.656

100 %

8.196

94,69 %

460

5,31 %

Schülerzahlen bereinigt um Berufsschulen

7.035

100 %

6.758

96,06 %

277

3,94 %

Verteilung Bundesmittel für Bildungsinfrastruktur gemäß 2. Rundschreiben TIM nach Köpfen

5.112.041 €

100 %

4.910.626,59 €

96,06 %

201.414,41 €

3,94 %

Verteilung Bundesmittel gem. KT-Beschluss

5.112.041 €

100,00 %

4.812.041 €

94,13 %

300.000 €

5,87 %


Betreffende Schulen in freier Trägerschaft im Saale-Orla-Kreis (ohne Berufsschulen):

  • Michaelisstift Michaelisschule Förderschule (57 Schüler)

  • Integrative Montessori-orientierte Grundschule Bad Lobenstein im Michaelisstift (94 Schüler)

  • Private Förderschule für Geistigbehinderte mit Mehrfachbehinderung Schleiz (88 Schüler)

  • Schloss-Schule der Arbeiterwohlfahrt Neustadt/Orla (38 Schüler).


Beschlussvorschlag:


„Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildung werden entsprechend den Grundsätzen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II, welche mit Beschluss des Kreistages des Saale-Orla-Kreises Nr. 344-29/2009 vom 09.03.2009 festgelegt wurden, an die freien Schulträger im Saale-Orla-Kreis verteilt,

  2. den freien Schulträgern werden Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro aus dem für den Saale-Orla-Kreis zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen für den Förderschwerpunkt Bildung zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Diese Summe ergibt sich aus der Prioritätenliste Bildung, Position 17 des vorgenannten Kreistagsbeschlusses,

  3. der Verteilung und Verwendung der Finanzhilfen erfolgt gemäß der Prioritätenliste Bildung/ Mittelverteilung an freie Träger in Anlage 1. Hierfür wurde durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Bildung, Sport und Gleichstellung eine entsprechende Empfehlung erarbeitet.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Für eine trägerneutrale Verteilung der Finanzhilfen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz werden den freien Schulträgern im Saale-Orla-Kreis 300.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aus dem zugewiesenen Investitionsrahmen des Saale-Orla-Kreises für die Bildungsinfrastruktur in Höhe von insgesamt 5.112.041,00 Euro bereitgestellt. Dadurch verringern sich die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Investitionsmaßnahmen an den staatlichen Schulen im Saale-Orla-Kreis auf nunmehr 4.812.041,00 €. Hinzu kommt bei den Schulen in Trägerschaft des Landkreises jeweils ein kommunaler Eigenmittelanteil von 25%. Die Finanzhilfen der freien Schulträger müssen dagegen nicht durch den Landkreis mit einem Mitleistungsanteil in Höhe von 25 % kofinanziert werden. Die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel erfolgt stattdessen vorbehaltlich einem Mitleistungsanteil des freien Trägers in Höhe von 5% aus Landesmitteln. Insofern verringern sich durch die Mittelvergabe an freie Schulträger im Saale-Orla-Kreis lediglich die Fördermittel des Bundes - nicht aber die Eigenmittel des Landkreises für Investitionsmaßnahmen in die kreiseigene Schulinfrastruktur.



Personelle Auswirkungen:


Keine.