Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben auf Grund der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Vorlage
KT/114/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) vom 24. März 2011 wurden rückwirkend zum 01. Januar 2011 für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt.


Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die Übernahme von Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, für eintägige Kita- und Schulausflüge, mehrtätige Klassenfahrten, Schulmaterial, Lernförderung, Schülerbeförderung zur weiterführenden Schule bzw. eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z.B. für Vereinsbeiträge.


Leistungsberechtigt sind :

-Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

- Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag (§6b BKGG)

- Leistungsberechtigte nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.


Die Trägerschaft für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket liegt in der Verantwortung der Kommunen.

Die Ausgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes werden den Kommunen über die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende erstattet.

Die Beteiligungsquote des Bundes für die reinen Kosten der Unterkunft wird von 23 % im Jahr 2010 auf 30,4 % in den Jahren 2011-2013 erhöht. Darin enthalten sind die Mehrkosten aus der geänderten Regelung zur Warmwasseraufbereitung und entstehende Verwaltungskosten. Für die Jahre 2011-2013 ist außerdem die Übernahme von Mehrkosten für die Mittagessenversorgung von Hortkindern und die Einstellung von Schulsozialarbeitern enthalten. Ab dem Jahr 2014 reduziert sich die Quote um 2,8 %.

Gemäß § 40 Abs. 6 SGB II erhöht sich diese Quote bis zum Jahr 2013 um weitere 5,4% zur Abdeckung der Leistungen nach § 28 SGB II sowie nach § 6b BKGG . Danach erfolgt eine Überprüfung der Quote.

Gemäß § 46 Abs.3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung 84,8 %. Somit steigt der kommunale Finanzierungsanteil an den Gesamtverwaltungskosten von 12,6 % auf 15,2 %.

In der Trägerversammlung des Jobcenters am 22.03.2011 wurde beschlossen, die Gewährung der Leistungen nach § 28 SGB II , mit Ausnahme § 28 Abs. 3 SGB II – Schulbedarf, durch den Landkreis vornehmen zu lassen.

Die anteiligen Verwaltungskosten für den SGB II Bereich werden dem Jobcenter in Rechnung gestellt.


In der Anlage 1 erhalten Sie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung. Die Werte wurden auf Grund der bisherigen Antragstellungen hochgerechnet.

Insgesamt werden für das Jahr 2011 Mehrausgaben von 920 T€ erwartet.

Die Mehrausgaben auf Grund der geänderten Regelungen zur Warmwasseraufbereitung sind in den Kosten für Unterkunft enthalten und können nicht einzeln benannt werden. Die Summe der benötigten Kosten der Unterkunft liegt unter dem Planansatz, da die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften durch die positive wirtschaftliche Lage rückläufig ist.

Aus der Erhöhung der Erstattungsquote des Bundes für Kosten der Unterkunft resultieren Mehreinnahmen in Höhe von 1.305,8 T€. Der Verwaltungskostenanteil des Jobcenters beträgt ca. 137 T€.

Die Leistungen für anspruchsberechtigte Asylbewerber werden in den bereits bestehenden Unterabschnitten nachgewiesen. Die Erstattung soll im Rahmen der gewährten Pauschalen im Bereich Asyl erfolgen.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 920.000,00 € zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2011. Nichtverbrauchte Mittel können zweckgebunden in das Folgejahr übertragen werden.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 1 dargestellt.


Personelle Auswirkungen:


Zur Aufgabenerledigung wurden 1,8 VbE (2 Personen) mit der Entgeltgruppe E5 zum 01.04.2011 eingestellt. Die erforderlichen Stellen werden in die nächste Fassung des Stellenplanes eingearbeitet.