Betreff
Jahresabschluss 2010 der Kreissparkasse Saale-Orla
Vorlage
KT/110/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Gemäß § 20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom 19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007 (GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes, den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen sowie den Lagebericht der Vertretung des Gewährträgers - dem Kreistag - vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat der Kreistag über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu beschließen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt wird.




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Siehe "Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2010"


Personelle Auswirkungen:


keine