Sachverhalt:
Gemäß §
20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom
19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007
(GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach
Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes,
den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle
des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen sowie den
Lagebericht der Vertretung des Gewährträgers - dem Kreistag
- vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat der Kreistag über die
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt wird.
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Siehe "Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2010"
Personelle Auswirkungen:
keine