Betreff
Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/108/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Die demografische Entwicklung und der damit verbundene Wandel in der Altersstruktur sowie der Gesellschaftsstruktur werden in den kommenden Jahren zu tief greifenden Änderungen in der Gesellschaft führen. Ältere Menschen müssen mit ihren Potentialen erkannt und wieder neu und verstärkt in die gesellschaftlichen Prozesse eingebunden werden. Aus diesem Grund ist die Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe zu begreifen, welche neue Mitwirkungsmöglichkeiten der älteren Generation schafft, ihren speziellen Bedürfnissen und Interessen entgegen kommt und diese zugleich in den Generationendialog einbindet.


Die Interessen von Senioren werden über sehr unterschiedliche Organisationen entweder bundesweit oder regional begrenzt wahrgenommen. Die Landesseniorenvertretung Thüringen

e. V. zum Beispiel koordiniert die Arbeit der örtlichen Seniorenvertretungen. Sie agiert auf Landesebene und vertritt Thüringen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAGLSV) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ebenso sind die Senioren im ländlichen Raum örtlich organisiert und im Landseniorenverband Thüringen e. V. zusammengeschlossen. Dieser wiederum vertritt die Interessen Thüringens im Bundesverband der Landsenioren. Aber auch die großen Sozialverbände, die sich zur Aufgabe gemacht haben, die Interessen von Senioren wahrzunehmen, zählen zu den Seniorenorganisationen.


Die Interessenvertretung von Senioren auf örtlicher Ebene liegt in eigener Verantwortung der Gemeinden, der Städte und der Landkreise. Hier ist eine vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Strukturen der Landkreise und Gemeinden, den bestehenden Seniorenbeiräten und den anderen kommunalen Seniorenbeauftragten im Gebiet unverzichtbar. Unabhängig von einer geplanten Regelung im Thüringer Landesrecht (Arbeitstitel: „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Senioren in Thüringen – Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz“) kann und muss der Saale-Orla-Kreis also eine eigenständige Organisationsform schaffen. In einem ersten Schritt soll daher ein/e Senioren- und Generationsbeauftragte/r (SuGB) aus den Reihen der Kreistagsmitglieder berufen werden.


Eine satzungsmäßige Festlegung der künftigen Aufgaben der/des SuGB kann nur überschlägig erfolgen. Jede Erweiterung oder auch nur Änderung des Aufgabenbereiches würde nämlich eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich machen und das bekannte komplizierte und zeitaufwändige Rechtsetzungsverfahren in Gang setzen. Der Formulierungsvorschlag in der 4. Änderungssatzung gibt den beteiligten Gremien und Verwaltungseinheiten genügend Spielraum zur „operativen“ Ausgestaltung. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte sich die Tätigkeit wie folgt definieren lassen:


Die/der SuGB bündelt und vermittelt Anliegen der Senioren und leitet sie aufgrund seiner Kenntnisse in der Verwaltung an die zuständige Verwaltungsstelle weiter. Sie/er stellt somit das entscheidende Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Bedürfnissen der Senioren dar. Mit ihren/seinen internen Kenntnissen der Verwaltungsstrukturen kann sie/er die verschiedenartigen Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen der älteren Mitbürger sachgerecht den Verwaltungseinheiten zuordnen und sie zeitnah in den entsprechenden Willensbildungsprozess einführen. Da die/der SuGB darüber hinaus auch Mitglied des Kreistages ist, findet eine unmittelbare Verzahnung der verschiedenen kommunalen Ebenen statt. Sie/er kann somit unmittelbar selbst auf die politischen Willensbildungsprozesse einwirken und diese mitbestimmen. Daneben besteht die Möglichkeit, selbst im Vorhinein Probleme aufzuzeigen, Stellungnahmen abzugeben und Vorschläge zu unterbreiten. Die/der SuGB wirkt also als ent-scheidendes Bindeglied bei allen Entscheidungsprozessen sowohl im Vorfeld als auch bei der Abwicklung mit.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.00200.40000

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Entschädigung in Höhe von 60,00 Euro monatlich.


Personelle Auswirkungen:


Keine.