Betreff
Bau einer Unterstellhalle für Versorgungszüge des Katastrophenschutz des SOK
Vorlage
BVA/035/2011
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:


Die Landkreise sind verpflichtet im Rahmen der Umsetzung veränderter Bundes- und Landesgesetze und der Neufassung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung) (ThürKatSVO), Mindestanforderungen an Stellplätze für Einheiten des Katastrophenschutzes zu erfüllen.

Die Mindestforderung sind 4 LKW-Stellplätze (4,50 m x10,00 m – in Anlehnung an die DIN 14092 Teil I). Speziell sind hier die Fahrzeuge des Betreuungszuges und der Medizinischen Task Force zu stationieren. Die Mindestanforderungen wurden nach Vorgaben des Fachdienstes Öffentliche Ordnung / Katastrophenschutz geprüft und an das beauftragte Ingenieurbüro zur Einarbeitung in die Planungsunterlagen weitergegeben.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 wurde in Höhe von 149.000,00 € ermittelt. Im Haushaltjahr 2011/2012 ist die Summe in der HH-Stelle 2.1400.95000 eingeplant.




Beschlussvorschlag:


„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme – Unterstellhalle für Versorgungszüge des Katastrophenschutz – sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs. 4 Satz3 GemHV).“





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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.1400.95000

Summe: 150.000,00 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Bau einer Garagenanlage

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

keine