Sachverhalt:
Die Landkreise sind verpflichtet im Rahmen der Umsetzung veränderter Bundes- und Landesgesetze und der Neufassung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung) (ThürKatSVO), Mindestanforderungen an Stellplätze für Einheiten des Katastrophenschutzes zu erfüllen.
Die Mindestforderung sind 4 LKW-Stellplätze (4,50 m x10,00 m – in Anlehnung an die DIN 14092 Teil I). Speziell sind hier die Fahrzeuge des Betreuungszuges und der Medizinischen Task Force zu stationieren. Die Mindestanforderungen wurden nach Vorgaben des Fachdienstes Öffentliche Ordnung / Katastrophenschutz geprüft und an das beauftragte Ingenieurbüro zur Einarbeitung in die Planungsunterlagen weitergegeben.
Die Kostenschätzung nach DIN 276 wurde in Höhe von 149.000,00 € ermittelt. Im Haushaltjahr 2011/2012 ist die Summe in der HH-Stelle 2.1400.95000 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme – Unterstellhalle für Versorgungszüge des Katastrophenschutz – sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs. 4 Satz3 GemHV).“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine