Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme: Ausschreibung Projektmanagement für ein Regionales Entwicklungskonzept "Thüringer Meer"
Vorlage
BVA/033/2011
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschäftigte sich wiederholt mit der Problematik der touristischen Entwicklung des Gebietes um die Saale-Stauseen und hat dazu Beschlüsse gefasst. Voraussetzung für jede Art konzeptioneller Entwicklung von Infrastruktur, Vernetzungen, Veranstaltungsmanagements usw. ist die Analyse der vorhandenen Grundlagen. Eine solche Bestandsaufnahme sowie die Erarbeitung konkreter Vorhaben in organisatorischer, verwaltungstechnischer und investiver Hinsicht bedarf des Zusammenwirkens und der Führung der zahlreich vor Ort wirkenden Akteure. Mit der „Thüringer Richtlinie für die Förderung der Regionalentwicklung“ (Thür. Staatsanzeiger 1/2007, Seite 7) wird ein Instrument gereicht, welches die finanzielle Untersetzung eines „Regionalen Entwicklungskonzeptes“ (REK) ermöglicht. Voraussetzung ist die Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG), bestehend aus den Gebietskörperschaften der Region. Der Kreistag hat für den Saale-Orla-Kreis den Beitritt beschlossen. Die Gründung der KAG ist allerdings noch nicht vollzogen, da es noch ausstehende Beschlüsse von Kommunen gibt.

Mit Gründung der KAG ist beabsichtigt, ein Regionalmanagement in Form eines Ingenieurbüros zu beauftragen, welches im Sinne der Erreichung der o.g. Zielstellung aktiv werden soll. Problematisch dabei ist allerdings, dass vorab ein umfangreicher Fördermittel-antrag beim TLVwA eingereicht werden muss. Gefördert werden kann die Erarbeitung von REK`s bis zu einer Brutto-Summe von 114.300 €.

Der Saale-Orla-Kreis beabsichtigt, im Vorgriff auf die Gründung der KAG, ein Regionalmanagement auszuschreiben, dessen Aufgabe zunächst in der Erarbeitung des Fördermittelantrages besteht. Ziel dieser Vorgehensweise ist die Einsparung erheblicher Zeit, da das beabsichtigte REK zunächst bis 12/2013 geplant ist. Erfahrungen zeigen, dass diese Art der Vorgehensweise häufig praktiziert wird und letztendlich ein finanziell überschaubares Risiko in sich trägt. Der Zeitfaktor spielt im gesamten Verfahren eine wesentliche Rolle!

Die eigentliche Beauftragung des Regionalmanagements erfolgt nach Gründung der KAG durch den mit Vollmacht ausgestatteten Vorsitzenden.



Beschlussvorschlag:


„Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Ausschreibung Projektmanagement für ein Regionales Entwicklungskonzept

„Thüringer Meer“ zu. Das Projektmanagement ist bis zur Gründung einer KAG lediglich mit der

Erarbeitung des Fördermittelantrages zu beauftragen.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2011

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe: 1500,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

Zuw. f. laufende Zwecke übriger Bereich

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die Erarbeitung des Fördermittelantrages ist eine Vorleistung, die zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines REK "Thüringer Meer" ist. Erst mit der Gewährung der beantragten Förderung wird ein Eigenanteil fällig. Die Summe wird auf die Laufzeit 2011 - 2013 gesplittet


Personelle Auswirkungen:


keine