Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis beabsichtigt im Jahr 2011 die Erneuerung der elektrischen Anlage inkl. aller Folge- und Begleitmaßnahmen in der Grundschule Oettersdorf. Der Bauherr der Maßnahme wird der Landkreis sein.
Das Ingenieurbüro Hoh aus Saalburg-Ebersdorf hat die vorbereitenden Planungen mit Kostenberechnungen erarbeitet. Die Gesamtinvestition beläuft sich lt.Vorgabe des SOK auf 100.00,00 €. Die Kostenberechnung nach DIN 276 liegt für die elektrische Anlage bei ca. 100.000,00 €.
Gründe für die Durchführung dieser Investition sind sowohl das Alter (Baugenehmigung: 1959) als auch der schlechte Zustand der vorhandenen Anlage. Hier kam es immer häufiger zu „elektrischen Schlägen“. Ein nächster Grund ist das Vorbeugen von Unfällen, da u.a. eine Brandgefahr durch die vorh. Kabellegung, Steckdosen, Lampen... und Stromkästen, welche lediglich auf Holz aufgeschraubt sind, ausgeht. Auch genügt die derzeitige Anlage den schulischen Anforderungen nicht mehr, da es teilweise zu Sicherungsausfällen kommt.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs.3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme -Grundschule Oettersdorf / Erneuerung der elektrischen Anlage- sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs.4 Satz 3 GemHV).“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine