Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/099/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der Staatlichen Schulen ist im § 4 geregelt, dass der Schulträger die Eltern bzw. bei volljährigen Schülern die Schüler selbst an den notwendigen Beförderungskosten ab der Klassenstufe 11 beteiligen kann. Dies betrifft im Landkreis die allgemeinbildenden Schulen sowie die zweijährige Fachoberschule.


Der Landkreis Saale-Orla hat im § 3 der Satzung über die Schülerbeförderung eine solche Kostenbeteiligung vorgesehen. Der genannte Personenkreis wird mit monatlich 15 Euro an den Kosten beteiligt. Zudem regelt § 5 der o.g. Satzung, dass für einen näher definierten Berechtigtenkreis die Eigenbeteiligungskosten auf Antrag erlassen werden können. Hierbei handelt sich um eine freiwillige Leistung des Saale-Orla-Kreises. Zu den Leistungsberechtigten zählen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.


Auf Grundlage der Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) vom 29. März 2011 haben nunmehr Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, sofern diese kein Dritter übernimmt. Der Kreis der Leistungsberechtigten, die bisher die Kostenerstattung des Kreises in Anspruch nehmen konnten, wird erweitert um Leistungsbezieher nach dem Asylbewerbergesetz, Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeldempfänger. Insofern profitiert künftig ein größerer Kreis von Berechtigten von dieser Regelung.


Der Erlass der Kostenbeteiligung, der in der Satzung über die Schülerbeförderung im § 5 geregelt ist, wird gestrichen. Die Kostenerstattung erfolgt künftig auf Antrag im Bildungs- und Teilhabepaket, so dass den Berechtigten keine Mehrkosten gegenüber der bisherigen Regelung entstehen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung in der als Anlage beigefügten Fassung.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Es sind Minderausgaben zu erwarten, die jedoch nicht näher beziffert werden kann. Die Inanspruchname war in den vergangenen Jahren sehr gering. Im laufenden Schuljahr 2010/2011 haben bislang zwei Antragsteller vom Erlass des Eigenanteils Gebrauch gemacht.


Personelle Auswirkungen:


keine