Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage Nr.: KT/070/2011 - Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
ÄAN/043/2011
Art
Änderungsantrag

Beschlussvorschlag:


Punkt 2. der Vorlage Nr.: KT/070/2011 erhält folgenden neu gefassten Wortlaut:


„2. der Kreistag beschließt, dem Landrat und den Beigeordneten für die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2008 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO keine Entlastung zu erteilen. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 des Saale-Orla-Kreises, erstellt durch das Rechnungsprüfungsamt des Saale-Orla-Kreises, zeigt gravierende Verstöße gegen einzuhaltende Gesetzlichkeiten auf, die eine Bestätigung ordnungsgemäßer Haushaltsführung nicht erlauben.

Dies wird u.a. durch folgende Prüfungsfeststellungen dokumentiert:


. Auf Seite 47 des Berichts wird im Punkt 7.18 Prüfungen im Bereich Personal festgestellt „Eine Prüfung o.g. vorgesehener Schwerpunkte war durch die Verweigerungshaltung des zuständigen Fachdienstes bei einer Vielzahl von Anfragen, Auskünften und Zuarbeiten nicht möglich.“


. Im Zusammenhang mit einem Betreuungsvertrag wird auf Seite 38 des Berichts festgestellt „Eine Belegung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben, wie in der Vereinbarung fixiert, hat der zuständige Fachdienst sich jedoch nicht vorlegen lassen bzw. nicht in der V7 eingesehen. Inwieweit die vorgelegten Einnahmen und Ausgaben das Internat betreffen, konnte so nicht festgestellt werden.“


. Auf Seite 54 des Berichtes wird festgestellt, dass ein fälliger Erbbauzins in Höhe von 85.878,62 € mit dem Verkauf des Objektes zum ermittelten Verkehrswert von 188.000,00 € abgegolten sein soll. Dies war dem Kreistag aber beim Beschluss zum Verkauf des Objektes nicht bekannt und auch nicht Bestandteil des Beschlusses.


. Auf Seite 55 wird festgestellt „Für Anschaffungen von PC’s konnten keine Ausschreibungsunterlagen vorgelegt werden.“


. Auf Seite 73 des Berichtes wird festgestellt „...Teilweise waren Verträge nicht mehr auffindbar. Mit der Begleichung der Rechnungen wurden die Angaben in diesen Fällen auch ohne vertragliche Grundlage anerkannt.“