Betreff
Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 2.79000.94000 Tiefbaumaßnahme Saale-Radwanderweg
Vorlage
AN/042/2011
Art
Antrag

Sachverhalt:


Der Bau- und Vergabeausschuss ist bei seinem Beschluss am 16.03.2011 zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Ausbau Saale-Radwanderweg zwischen Burgk und Walsburg den gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht geworden. So konnte der Landrat, der Antragsteller ist und selbst anwesend war, weder die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach § 10 Absatz (2) ThürGemHV noch alle notwendigen Zustimmungen der Grundstücksbesitzer dem Ausschuss vorlegen. Die Forderung des Thüringer Forstamtes Schleiz, diesen Weg 3,00 m breit zzgl. 0,5 m Bankette auszubauen, ist weder projektmäßig noch finanziell in die Bauunterlagen eingearbeitet worden. Die genannten Unzulänglichkeiten und die Tatsache, dass Kosten nach der vorliegenden Kostenberechnung schon mehr als 120.000,- € über dem Haushaltsansatz liegen, lassen die Durchführung der Maßnahme nach dem bisherigen Sachstand zu einem nicht kalkulierbarem finanziellen Risiko für den Landkreis werden.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


Die Haushaltsstellen 2.79000.94000 Tiefbaumaßnahme Saale-Radwanderweg erhalten sowohl im Ausgaberest von 2010 als auch im Ansatz für 2011/2012 bis zur Beschlussfassung über die nach der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung notwendigen Unterlagen durch den Kreistag einen Sperrvermerk.“