Betreff
Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla
Vorlage
KT/076/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


In den 4 Jahren seit der letzten Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla haben sich inhaltliche und organisatorische Änderungen bei der Gestaltung der Musikschularbeit ergeben, die u.a. auch auf Kostenstrukturen Einfluss haben.

Insbesondere die Einführung einer Unterrichtsdauer von 22,5 min, der Umgang mit Leihinstrumenten, aber auch die Ausdehnung der Unterrichtung auf Kinder in Kinderheimen erfordern eine Anpassung. Die Höhe der bisherigen Gebühren hat sich nur unwesentlich geändert. Orientiert wurde sich an den in Thüringen durchschnittlich erhobenen Jahres-Gebühren.


Minimum (€) Maximum (€) SOK (€)

Einzelunterricht 45 Min. 375,- 840,- 504,-

2er Gruppe 45 Min. 250,- 460,- 330,-

Einzelunt. 22,5 Min. 260,-* 640,-* 330,-

Gruppe/Klasse 45 Min. 144,- 324,- 282,-

MFE 45 Min. 60,- 259,80 180,-

Chor/Singkl 60 Min. 98,- 180,- 60,-


* Angaben beziehen sich lt. Statistik auf 30 min Unterrichtsstunden


Der in §1 neu eingefügte Abs. 3 zur Kostenfreiheit des Unterrichtes in der 1. Klasse, der nicht flächendeckend angeboten werden kann, ist zum eine Forderung des Landes, welches die Anschaffung der Instrumente für das Fach „Instrumentenkarussell“ zu 100 % im Rahmen von Schul-Kooperationen gefördert hat, und zum anderen wird in dieser Altersklasse das Interesse am Erlernen eines Instrumentes in besonderer Weise gefördert und stellt somit eine Investition in die Zukunft dar.

Erfahrungen haben gezeigt, dass die Gebrauchsüberlassung von Instrumenten zeitlich befristet sein sollte, um eine größere Breite an Musikschülern gerade in der ersten Zeit bedienen zu können. Nach spätestens 3 Jahren sollte individuell Klarheit darüber bestehen, welches Instrument vertiefend erlernt wird. Dann sollte auch einem Kauf nichts mehr im Wege stehen. Neu hinzu gekommen ist in § 7 Abs.5 die gebührenfreie Betreuung von Jugendlichen, die in den Kinderheimen im SOK untergebracht sind. Gerade das Erlernen eines Instrumentes kann einen wichtigen positiven Beitrag bei der Persönlichkeitsentwicklung leisten und kann helfen, diesen

Kindern und Jugendlichen den Weg zurück in ein normales Leben zu ebnen.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla“ in der als Anlage beigefügten Fassung.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Die Änderungen der Gebührenhöhen (+) fallen so gering aus, dass sie gemessen am Gesamthaushalt der Musikschule kaum ins Gewicht fallen. Für die zusätzliche Gebührenfreiheit (-) im Fach Instrumentkarussell und für die Kinder der Kinderheime gilt Gleiches. Teilweise kompensieren sich Mehreinnahmen und Einnahmeausfall in der Gesamtrechnung.


Personelle Auswirkungen:


keine