Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen für den Katastrophenschutz
Vorlage
KT/074/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Mit der Neubekanntmachung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes –ThürBKG - im Jahre 2008, der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnug –ThürFwOrgVO - im Jahre 2009 sowie des In-Kraft-Tretens der Thüringer Katastrophenschutzverordnung –ThürKatSVO - im Jahre 2010 wurden einige Vorgaben für die Landkreise grundlegend geändert.

Im Bereich Katastrophenschutz legt die ThürKatSVO in § 1 Mindestvorgaben für die Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz für jeden Landkreis fest. Entsprechend dieser Mindestvorgaben erhält jeder Landkreis eine jährliche Auftragskostenpauschale „Katastrophenschutz“ durch das Land.

Bei der Verteilung der Fahrzeuge innerhalb des Katastrophenschutzzuges wurde seitens des Landkreises darauf geachtet, dass

  • die auf den Zug angerechneten Fahrzeuge durch den Bund, das Land oder den Landkreis finanziert bzw. anteilfinanziert wurden und

  • die Fahrzeuge sowohl für den Katastrophenschutz als auch für die Gewährleistung des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe (originäre Aufgabe der Landkreise) genutzt werden können.


Somit ist ein wesentlicher Teil der Vorgaben des Landes durch bereits vorhandene Fahrzeuge erfüllt.

Die aus Mitteln des Haushaltes Katastrophenschutz zu beschaffenden Fahrzeuge sind:

  1. Gerätewagen-Wasserrettung für die Gruppe Wasserrettung innerhalb des DRK Kreisverbandes (Gesamtkosten ca. 65 T€ Landkreismittel),

  2. Mannschaftstransportwagen für den Sanitäts- und Betreuungszug innerhalb der Johanniter Unfallhilfe (Gesamtkosten ca. 40 T€ Landkreismittel) und

  3. Einsatzleitwagen für Stützpunktfeuerwehr „Süd“(Tanna, Gefell, Hirschberg), Stationierungsort Tanna, ist gleichzeitig Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutzeinsatzzug 1 (Gesamtkosten ca. 65 T€, davon 40 T€ Landkreismittel und 25 T€ Fördermittel Land).


Diese unter Ziffer 1-3 genannten Fahrzeuge sind im Landkreis bislang nicht vorhanden. Zur Erfüllung der Landesvorgaben ist demnach eine Neubeschaffung notwendig.

Die Haushaltsmittel für die Beschaffung der Fahrzeuge sind Haushaltreste des Jahres 2010, die durch Investitionsmittel der Auftragskostenpauschale des Landes gedeckt werden. Für den Einsatzleitwagen der Stützpunktfeuerwehr „Süd“ werden gleichzeitig Fördermittel des Landes in Höhe von 25 T€ beantragt. Die unter Ziffern 1 und 2 genannten Fahrzeuge sind nach der Zuwendungsrichtlinie Brandschutz des Landes Thüringen nicht förderfähig.


Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 170 T€, davon 25 T€ Landesförderung.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 170.000,00 € für die Anschaffung von Fahrzeugen des Katastrophenschutzes im Jahre 2011.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr: 2011

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.14000.36160

Summe: 25000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Zuweisung des Landes

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen - siehe beigefügte Anlage


Personelle Auswirkungen:


keine