Betreff
Beschluss zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Ausbau Saale-Radwanderweg zwischen Burgk und Walsburg
Vorlage
BVA/020/2011
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:


Der Saale-Radwanderweg auf dem Abschnitt Burgk – Walsburg verläuft gegenwärtig über eine topografisch anspruchsvolle Trasse, z.T. auf der Landesstraße zwischen Crispendorf und Eßbach. Hinzu kommt die große Entfernung von der Saale, was bei den Benutzern eines Flussradweges regelmäßig Kritik einträgt.

Um diesem Zustand abzuhelfen, wurde eine flussnahe Trasse ab Burgk entlang der Saale bis Walsburg über einen längeren Zeitraum gesucht, die den Empfehlungen des ADFC für einen Flussradweg möglichst nahe kommt. Eine rechts der Saale abwärts führende Trasse konnte durch die nicht genehmigte Querung des Vattenfall-Kraftwerk-Geländes nicht realisiert werden. Dies war die ursprüngliche Vorzugsvariante der Kreisverwaltung. Nach dem Sturm Kyrill 2007 hatte sich dann die Situation ergeben, dass durch die Firma BOSCOR Forst GmbH auf dem Flurstück des Freiherrn von Reitzenstein ein Forst-Weg direkt am Saaleufer angelegt wurde, der sich für die flussnahe Erschließung eines Radweges anbot. Untersuchungen ergaben, dass eine Verbindung nach Walsburg möglich wäre. Daraufhin wurden mehrere Varianten für Trassenführungen links der Saale erörtert. Die daraus resultierende Trasse hat eine Länge von ca. 5,5 km (kürzestete Verbindung zwischen Holzbrücke Burgk und Walsburg), die aber nicht komplett neu gebaut wird. Die bisherige Trassenlänge auf diesem Abschnitt beträgt rund 14 km.

Die vorgeschlagene Trassenführung verläuft durch waldreiches Gebiet mit Schutzstatus. Deshalb wurde das Vorhaben u.a. im Naturschutzbeirat des SOK, mit der Forstbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und dem FD Wasserwirtschaft beraten.

Zum 28. Februar 2011 wurde der Fördermittelantrag beim Fördermittelgeber zur Entscheidung eingereicht incl. der erforderlichen Stellungnahmen. Die Kosten der Maßnahme incl. Nebenkosten wie Planungen, Ausgleichsleistungen belaufen sich nach der für den Fördermittelantrag erfolgten Kostenberechnung auf 1.023.046,00 €. Gefördert werden Baumaßnahmen an Radfernwegen bis zu einer Höhe von 90%.

Geplant ist eine Ausbaubreite von 2,50 m zzgl. 0,5 m Bankette nach Normvorgabe. Im Wesentlichen wird die Oberfläche als sandgeschlämmte Schotterdecke ausgeführt. Nur an Steigungen über 8 % Neigung wird eine Bitumendeckfläche oder Pflasterung zur Anwendung kommen. Dieser Kompromiss wurde auf Grund der Vorgaben der Forstbehörde geschlossen, deren Handlungsvorschriften Wasser undurchlässige Deckschichten verbieten.

Die Ausschreibung des Vorhabens ist nach Eingang des Fördermittelbescheides 2011 vorgesehen. Man kann von einem Baubeginn in der 2. Jahreshälfte 2011 und der Fertigstellung 2012 ausgehen, soweit alle erforderlichen Entscheidungen getroffen werden.



Beschlussvorschlag:


Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in §10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Ausbau Saale-Radwanderweg zwischen Burgk und Walsburg sowie die damit

einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.79000.36100

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Radwanderweg 1. Abschnitt Burgkhammer - Walsburg

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Gesplittet auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 Summe Einnahmen: 800.000,00 € Summe Ausgaben: 900.000,00 € Die am 24. Februar 2011 vom IB Rink und Köchel übergebene Kostenberechnung liegt bei 1.023.046,00 €. Der Grund für die Erhöhung gegenüber der Kostenschätzung liegt in Mehrkosten für eine von Naturschutz und Wasserbehörde geforderte Alternativvariante bei der Querung des Budebaches sowie für Naturschutzausgleichsmaßnahmen, die sich im Detail erst sehr spät haben verbindlich regeln lassen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Förderung dieser Erhöhung anpasst.


Personelle Auswirkungen:


keine