Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Jahr 2008 des Saale-Orla-Kreises und Entlastung des Landrates und der Beigeordneten gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/070/2011
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Von der Verwaltung wurde die Jahresrechnung 2008 des Saale-Orla-Kreises einschließlich Erläuterungsbericht am 28.04.2009 den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden sowie den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses zur Beratung übergeben.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 des Saale-Orla-Kreises wurde den Fraktionsvorsitzenden und den Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses am 09.11.2010 zugeleitet.

Laut § 80 Abs. 3 ThürKO ist die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten durch den Kreistag festzustellen. Anschließend ist über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten zu beschließen. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkung aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.


Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. Der Kreistag stellt die Jahresrechnung 2008 des Saale-Orla-Kreises vom März 2009 fest.

  2. Der Kreistag beschließt, dem Landrat und den Beigeordneten für die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2008 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung zu erteilen.“



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine