Betreff
Haushaltsplan 2011/2012 - Verwaltungshaushalt HH-Stelle 51000 Krankenhäuser und HH-Stelle 48200 Grundsicherung nach SGB II
Vorlage
AN/005/2010
Art
Änderungsantrag

Sachverhalt


Die Krankenhäuser sind seit 2005 nicht mehr im Eigentum des Landkreises. Die Kosten für noch ausstehende Gerichtsverfahren oder Sachverständige sind exakt nicht planbar und scheinen nur vorsorglich eingestellt zu sein.

Die Einmalleistungen für Betroffene der unter 2. angegebenen Leistungen sind im SOK deutlich geringer als in den anderen Kreisen. Mit der Erhöhung der Mittel wird die Voraussetzung geschaffen, die entsprechende Richtlinie im Landkreis zu überarbeiten..

Die Schuldnerberatung erhält auf Grund sinkender Bevölkerungszahlen niedrigere Zuschüsse des Freistaates im Bereich Insolvenzberatung. Die Fallzahlen verringern sich jedoch nicht im gleichen Umfang, sie bleiben eher stabil oder steigen.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:

  1. In der Haushaltstelle 51000 Krankenhäuser werden die Ausgaben für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten für die Haushaltjahre 2011 und 2012 auf 50 000 € reduziert

  2. Die freiwerdenden Mittel werden zur Erhöhung der Leistungen auf folgende Haushaltstellen verteilt:

    • Haushaltstellen 41030 – einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen und Haushaltstelle 48200 – Grundsicherung nach SGB II jeweils für die Ausgaben im Bereich Erstausstattung für Wohnung und Erstausstattung Bekleidung…. in Gesamthöhe von 45 000 €

    • Haushaltstelle 47020 – Förderung der Wohlfahrtspflege für Ausgaben zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Höhe von 5 000 €