Betreff
Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 2.79000.94000 Tiefbaumaßnahme Saale-Radwanderweg
Vorlage
AN/040/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:


Ein konkreter Einzelbeschluss zur Maßnahme wurde bisher weder vom Kreistag noch von einem beschließenden Ausschuss gefasst. Lediglich mit dem Vermögenshaushalt des Landkreises erfolgte der Beschluss dieser Maßnahme in der Haushaltsstelle 79000 mit der Erläuterung: „Verlegung Saale-Radwanderweg im Bereich Burgkhammer bis Walsburg (durch Kraftwerk), Konzept liegt noch nicht vor“ .

Schon aus dem Erläuterungstext wird ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben der Absätze 2 und 3 des § 12 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) ersichtlich, denn ohne entsprechende Unterlagen nach § 10 Abs. 3 ThürGemHV dürfen Ausgaben für Baumaßnahmen nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Der mündlich von Landrat Roßner vorgestellte Radweg verläuft ganz anders als im Haushalt benannt, nämlich auf der gegenüber dem Kraftwerk liegenden Uferseite.

Dem Kreistag wurde auch nicht vor der Haushaltsentscheidung entsprechend § 10 Abs.2 ThürGemHV dargestellt, dass die gewählte Variante die wirtschaftlichste Lösung ist.

Der geplante Bau von Serpentinen zeigt, dass die Strecke einen hohen Bauaufwand erfordert. Da der größte Teil des Radweges in sandgeschlämmter Bauweise erfolgen soll, ist mit sehr hohen Folgekosten zu rechnen. Somit erweist sich der vorgesehene Trassenverlauf als mit vielen finanziellen Risiken belastet, der nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung alternativer Lösungen gewählt werden sollte. Ein unvollkommenes Konzept, welches nicht die sparsame und nachhaltige Verwendung der öffentlichen Mittel sicherstellt, birgt auch noch ein Risiko hinsichtlich der Fördermittel, welches gerade in Anbetracht der finanziellen Situation des Landkreises ausgeschlossen werden muss. Die lange Verzögerung bei der Genehmigung der Fördermittel lässt vermuten, dass die Maßnahme problembehaftet ist.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


Die Haushaltsstelle 2.79000.94000 Tiefbaumaßnahme Saale-Radwanderweg im Haushalt 2010 erhält bis zur Beschlussfassung über die nach der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung notwendigen Unterlagen einen Sperrvermerk.“