Sachverhalt:
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 in Verbindung mit § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2008 (GVBl. S. 381), hat der Kreistag über den Finanzplan einen separaten Beschluss zu fassen.
Dem Finanzplan liegt das in Anlage 2 beigefügte Investitionsprogramm zu Grunde.
Die lt. Anlage 2 der Kreistagsvorlage KT/060/2010 vorgenommenen Veränderungen im Verwaltungshaushalt des Haushaltplanentwurfes 2011/2012 wurden größtenteils auch in den Folgejahren eingearbeitet (höhere Schlüsselzuweisungen, höhere Erstattungsquote Nettosozialaufwand durch das Land, Mietausgaben Container GS Neunhofen).
Darüber hinaus wurde in den Jahren 2013-2015 nochmals eine Reduzierung der Personalausgaben um jährlich 250 T€ vorgenommen. Durch Optimierung von Verwaltungsabläufen soll versucht werden, eine Reihe von ATZ-Stellen nicht wiederzubesetzen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2010-2015 gemäß der als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten Fassung.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine