Betreff
SGB II - Optionsantrag
Vorlage
KT/059/2010
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 03. August 2010 erfolgen wesentliche strukturelle Änderungen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Mittelpunkt steht dabei die Ablösung des Modells der Arbeitsgemeinschaft durch das Jobcenter. Durch die auch im Saale-Orla-Kreis eingerichtete Arbeitsgemeinschaft wurde im Interesse der Hilfesuchenden eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung sichergestellt. Bereits im Juli 2006 übernahm der Saale-Orla-Kreis die strategische Verantwortung für die operative Umsetzung des SGB II, insbesondere die regionale Arbeitsmarktpolitik.


Das bereits bei Einführung des SGB II im Jahr 2005 durch den Saale-Orla-Kreis verfolgte Ziel, alle gesetzlichen Aufgaben in eigener Trägerschaft auszuführen, war bis jetzt nicht zu verwirklichen. § 6a SGB II neuer Fassung sieht jetzt auf entsprechenden Antrag die Zulassung einer begrenzten Zahl weiterer Kommunen als Träger der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ursprünglich der Bundesagentur für Arbeit zugewiesenen Aufgaben durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor. Aufgrund des durch die zuständigen obersten Landesbehörden einvernehmlich festgelegten Verteilungsschlüssels ergeben sich zwei zusätzliche Zulassungen von Landkreisen in Thüringen. Der Antrag des Saale-Orla-Kreises ist bis zum 31. Dezember 2010 beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWAT) zu stellen; er bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kreistages des Saale-Orla-Kreises. Das TMWAT teilt dem BMAS bis 31. März 2011 mit, welche Landkreise zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt mit Wirkung zum 01. Januar 2012.


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragte schon in seiner Sitzung am 22. Januar dieses Jahres den Landrat, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Zulassung zu beantragen und für einen möglichen Fortbestand der bestehenden Strukturen Sorge zu tragen. Diesem Anliegen wird dadurch entsprochen, dass auch im Falle einer Zulassung alle Aufgaben und Leistungen nach dem SGB II an den bisherigen Standorten und einheitlich erbracht werden sollen. Im Rahmen des kontinuierlichen Prozesses der Optimierung und Effektivierung von Arbeitsabläufen erfolgt voraussichtlich bereits im Laufe des Jahres 2011 eine Konzentration der Leistungserbringung in Pößneck. Aber auch an den Standorten Schleiz und Bad Lobenstein bleiben die Vermittlung und der Antragsservice erhalten.

Die Ausübung der Option soll die Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten des Landkreises im Bereich der Arbeitsmarkt – und Finanzpolitik sicherstellen. Die Arbeitsgemeinschaft SGB II im Saale-Orla-Kreis verliert mit Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit. Mit Beginn des kommenden Jahres bildet der Saale-Orla-Kreis mit der Agentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung, deren Zuständigkeiten und Organe unmittelbar im Gesetz geregelt sind. Dabei sind die Befugnisse der künftigen Trägerversammlung deutlich gegenüber denjenigen der gegenwärtigen Trägervertretung der Arbeitsgemeinschaft eingeschränkt.


Finanzielle Auswirkungen:


Das Verwaltungsbudget für den ab 01.01.2012 neu im Haushalt des Landkreises einzustellenden „FD Grundsicherung SGB II“ ist mit insgesamt 5,9 Mio. € veranschlagt.

Grundlage der Berechnung bildet der erarbeitete Stellenplan, der die Umsetzung der lt. § 44c, Abs. 4 SGB II geforderten Betreuungspauschalen gewährleistet.

Der kommunale Finanzierungsanteil beträgt 747 T€ (12,6 % der Gesamtkosten).87,4 % der Verwaltungskosten werden vom Bund getragen.

Der Bund stellt zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben die Mittel entsprechend einer jährlich zu erlassenden Eingliederungsmittel-Verordnung zur Verfügung. Im Jahr 2010 betrug das zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget 5,4 Mio. €.

Die Eingliederung des FD „Grundsicherung SGB II“ führt zu keiner zusätzlichen Belastung des Kreishaushaltes. Es müssen eine Reihe von Verwaltungsaufgaben übernommen werden, die im Budget des künftigen FD abzurechnen sind. Bei effektiv gestalteten Verwaltungsabläufen ist zukünftig eine Entlastung des Kreishaushaltes denkbar. Außerdem kann die Nutzung der kreiseigenen Immobilie in Pößneck langfristig gesichert werden.


Für die einmalige Ausstattung der besonderen Einrichtung entstehen im Jahr 2011 finanzielle Aufwendungen für die Anschaffung der Hard- und Software, Installationsarbeiten sowie Schulungen der Mitarbeiter in Höhe von ca. 550 T€. In diesen Kosten ist die notwendige Neuanschaffung von Hardware enthalten. Die von der BA bisher genutzte Technik wird ohne Software und ohne Betriebssystem übergeben. Diese Technik kann im Landratsamt anstelle von geplanten Ersatzbeschaffungen eingesetzt werden.

Vom Bund wird eine Anschubfinanzierung zur Einrichtung in Höhe von 295 T€

(75 €/Bedarfsgemeinschaft) in Aussicht gestellt.

Vom Landkreis sind zur Einrichtung 255 T€ aus eigenen Mitteln aufzubringen.


Die Finanzverwaltung schlägt vor, die Einrichtungskosten aus freien Mitteln des Haushaltsjahres 2010 zu finanzieren. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden zweckgebunden zur Einrichtung des neuen FD Grundsicherung SGB II zur Verfügung gestellt und stehen im Jahr 2011 als Haushaltsausgabereste bei Zuschlagserteilung sofort zur Verfügung.



nein

nein

Haushaltsjahr: 2010/2011

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

ja außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen 2011

Haushaltsstelle: 2.06000.36000

Summe: 295.000 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Anschubfinanzierung Bund

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr 2010

HAR

Haushaltsstelle:

Deckungskreis Personal

Summe: EUR

255.000

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Deckungsvorschläge:

HH Jahr 2011

HAR

Haushaltsstelle:

Anschubfinanzierung Bund

Summe: EUR

295.000

Bezeichnung der Haushaltsstelle:




Ausgaben 2010:



2.06000.93520

Anschaffung EDV

255.000 €

Ausgaben 2011:

     

     

2.06000.93520

Anschaffung EDV

295.000 €











Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat, die Zulassung des Saale-Orla-Kreises als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II zu beantragen.“



- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:


Personelle Auswirkungen:


Gemäß § 6c SGB II treten die Beamten und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, die am Tag vor der Zulassung mindestens seit 24 Monaten deren Aufgaben in der Arbeitsgemeinschaft SGB II im Saale-Orla-Kreis wahrgenommen haben, zum Zeitpunkt der Zulassung in den Dienst des Saale-Orla-Kreises. Es können aber ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bis zu 10 Prozent des Personals zu dieser versetzt werden, sodass nur 90 Prozent des Personals übernommen werden müssen.


Zur Gewährleistung von Aufgaben, die bisher als Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden konnten, sind im Fachdienst Organisation, Kommunikation, IT und im Fachdienst Rechnungsprüfungsamt jeweils eine zusätzliche Stelle einzurichten.