Betreff
Überplanmäßige Ausgaben Schülerbeförderung
Vorlage
KT/057/2010
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Bei den Ausgaben der Schülerbeförderung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises auf Grundlage des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes.

Die Erhöhung um 165.000 Euro liegt vor allem in nachfolgend aufgeführten Punkten begründet:


1. Ausweitung des Leistungsspektrums im freigestellten Schülerverkehr

o Transport der ehemaligen Schüler des Förderzentrums Bad Lobenstein nach Schleiz ab dem Schuljahr 2009/2010,

o Bedienung des Ortes Straßenreuth aufgrund der Feststellung eines gefährlichen Schulweges seit November 2009

o Mehrfahrten der Klassenstufe 3 zum Schwimmunterricht


  1. Tariferhöhung KomBus GmbH Januar 2010

Tariferhöhung der KomBus GmbH zum 01.01.2010 um durchschnittlich 5,00 € - 10,00 € pro Schülermonatskarte im Linienverkehr (3.800 Fahrschüler im Linienverkehr)


  1. Steigerung durch vertragliche Verpflichtungen an die KomBus GmbH –

Übergabe aller neuen Beförderungsaufträge (Beförderungsfälle, die bislang über Taxi-Unternehmen abgewickelt wurden, werden über die KOMBUS in Auftrag gegeben)


  1. Auswirkungen durch Aufhebung der Einzugsbereiche der Schulen sowie die Beförderungszusage im Schulnetzplan, dass in einer Verwaltungsstruktur auf dem Liniennetz der KomBus GmbH ein Transport organisiert und finanziert wird (z.B. Schüler der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte können zwischen den Grundschulen Knau, Oettersdorf und Moßbach wählen)


  1. Behindertentransport

Beim Behindertentransport macht sich immer häufiger der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich, die ebenfalls über die Schülerbeförderung finanziert werden. Dies betrifft vorwiegend das Sondepädagogische Zentrum Schleiz.


  1. Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt Jena/Stadtroda

Bei Zuweisungen von Schülern an andere Schulen als der nächstgelegenen entsteht seitens des Schulträgers die Beförderungspflicht, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen können.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 165.000 Euro für die Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2010.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe: 34500,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

20500,00

Zuweisung Land

1.29000.15000

20500,00

Rückerstattung Kostenbeteiligung Eltern

     

     

     


Bemerkungen:

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus 14.700 Euro Mehreinnahmen gegenüber Plan durch das Land Thürignen und 20.500 Euro aus der Kostenbeteiligung der Eltern, wenn eine andere Schule als die nächstgelegene, aufnahmefähige Schule gewählt wird, die zum gleichen Abschluss führt (keine Einzugsbereiche). Der Ausgleich in Höhe von 165.000 Euro erfolgt über den Gesamthaushalt und wurde bereits bei der Erstellung der Jahresprognose für das laufende Haushaltsjahr berücksichtigt.


Personelle Auswirkungen:


keine