Sachverhalt:
Erläuterungen zu den Punkten 1-4 des Beschlussvorschlags:
Zu 1. Der Krankenhausausschuss wurde überwiegend als Werkausschuss für den Eigenbetrieb „Saale-Orla-Klinikum“ in Fachfragen tätig. Nach der
Veräußerung der Krankenhäuser in den Jahren 2004 und 2005, der Aufhebung der Krankenhausbetriebssatzung und der Feststellung der Liquidation
des Eigenbetriebes entfallen dessen Tätigkeitsgrundlagen. Der Beschlussvorschlag steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage
KT/053/2010. Sollte die Aufhebungssatzung nicht beschlossen werden, müsste auch der Krankenhausausschuss weiter bestehen bleiben.
Zu 2. Die Auflösung des Krankenhausausschusses bedingt zwingend eine Änderung der Geschäftsordnung, da in der bisherigen Fassung Regelungen zu
diesem Ausschuss enthalten sind. Bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit dem Krankenhauswesen bestehen außerdem fort, so dass sich
diesbezüglich eine neue Zuweisung erforderlich macht.
Eine eventuell notwendige Änderung der Sitzverteilung in den weiter bestehenden Ausschüssen würde den Rahmen dieser Beschlussvorlage
sprengen und sollte nach In-Kraft-Treten dieser Beschlüsse geprüft werden.
Zu 3. Die Zuweisung der im Beschlussvorschlag genannten Befugnisse an den Kreisausschuss erscheint sinnvoll, da es sich künftig nicht mehr um Klärung
von Fachfragen, sondern um Grundsatzbeschlüsse – insbesondere im Zusammenhang mit anhängigen oder anhängig werdenden gerichtlichen Verfahren –
sowie um Beratungen zum medizinischen Versorgungsauftrag des Landkreises (derzeit geregelt in § 2 des ThürKHG) handeln wird. Ein Fachausschuss
ist dafür nicht mehr erforderlich. Die Ausnahmen hinsichtlich einer ausschließlichen Zuständigkeit des Kreistages und des Landrates sind u.a. auf Grund
der Regelungen in § 105 Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 2 ThürKO sowie der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises notwendig.
Zu 4. Dieser Beschlussvorschlag soll vermeiden, dass zwischen der wirksamen Aufhebung der Krankenhausbetriebssatzung und der Auflösung des
Krankenhausausschusses ein rechtsfreier Raum entsteht. So kann es z.B. im Rahmen des Satzungsverfahrens zu Verzögerungen kommen. Außerdem
steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beschlussvorschlages natürlich nicht fest, ob der Kreistag die Aufhebung der Krankenhausbetriebssatzung
überhaupt beschließt. Darüber hinaus ist es nicht ausgeschlossen, dass gerade wegen der anhängigen Gerichtsverfahren sehr kurzfristige Entscheidungen
benötigt werden, zu denen dann der gesamte Kreistag außerplanmäßig einberufen werden müsste.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
die Auflösung des Krankenhausausschusses;
die Erste Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises vom 21.09.2009 in der
als Anlage beigefügten Fassung;
die Übertragung der Befugnisse zur Beratung und Beschlussfassung in Krankenhausangelegenheiten und im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Krankenversorgung gemäß Thüringer Krankenhausgesetz auf den Kreisausschuss, soweit nicht nach anderen Bestimmungen ausschließlich der Kreistag oder der Landrat zuständig sind.
Die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 werden zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Aufhebungssatzung zur Krankenhausbetriebssatzung des Saale-Orla-Kreises wirksam.“
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Finanzielle Auswirkungen:
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine.