Betreff
Schaffung notwendiger Raumkapazitäten für Regelschule Schleiz
Vorlage
AN/037/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:

In der Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz besteht akute Raumnot. Die notwendige Fläche für eine dreizügige Regelschule laut Schulbauempfehlung wird um mehr als 1000 m² unterschritten (s. Schreiben Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr vom 16.02.2005) Es hätte auch beachtet werden müssen, dass eine Schule, die auf der Basis eines Ganztagskonzeptes arbeitet, einen um ca. 30 % höheren Raumbedarf hat.

Unerklärlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Baumassnahme im Rahmen des Investitionsprogrammes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) nicht, wie mit Zuwendungsbescheid vom 28. Juni 2004 bewilligt, ausgeführt wurde.

Der Bescheid sah die Renovierung der Regelschule Schleiz einschließlich des Neubaus eines Mehrzweckraums (Aula) vor.

Der Neubau eines Mehrzweckraumes (Aula) ist aber nicht erfolgt.

Schon damals hätte erkannt werden müssen, dass der notwendige Platzbedarf für eine dreizügige Regelschule aus einer bisher zweizügigen Regelschule im bestehenden Gebäude nicht geschaffen

werden kann. Ursachen für den Platzbedarf waren die Fusion dreier Regelschulen im Gebäude der jetzigen Regelschule in Schleiz und später auch die Schließung der Regelschule Ziegenrück.

Der Landkreis hat es versäumt, im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für eine Ganztagsschule mit Hilfe des Investitionsprogramms „ Zukunft Bildung und Betreuung“ durch z.B. einen Erweiterungsbau im Bereich der ehemaligen Schulküche und Werkräume die notwendigen Raumkapazitäten mit eine 90 %igen Förderung zu realisieren.

Wer letztendlich vier Regelschulen in einem Gebäude zusammenführt, muss zur Schaffung der notwendigen Räumlichkeiten die entsprechenden Investitionen tätigen.

Auch wenn dies dem Landkreis nun wahrscheinlich wesentlich teurer kommen wird, ist eine schnelle Lösung unentbehrlich.

Die jährlichen finanziellen Belastungen einer notwendigen Investition werden amortisiert durch die Einsparungen ( ca. 200.000 – 300.00 €) bei den geschlossenen Schulen.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag möge beschließen:


Der Landrat wird beauftragt, mit dem Haushalt 2011/2012 dafür zu sorgen, dass den Schülern der Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz, die im Rahmen des Ganztagsschulkonzeptes notwendigen Räumlichkeiten auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Als mögliche Varianten sind zu prüfen:

  • Ergänzungsbau auf dem unmittelbar an diese Schule angrenzenden Grundstück, Schulplatz 3/4;

  • Wiedereröffnung einer der geschlossenen Regelschulen Oettersdorf oder Ziegenrück;

  • Neubau einer Schule.

Die Auslagerung von Klassen in andere Gebäude oder die Schaffung von Räumlichkeiten im Innern des jetzigen Schulgebäudes scheiden als unzureichende Lösungen bei der Suche nach einer zukunftsfähigen Schule mit Ganztagskonzept unter Einhaltung der Schulbauempfehlung aus.

Das Ergebnis der Prüfungen ist dem Kreistag spätestens mit dem Beschluss zum Haushalt 2011/2012 vorzulegen.