Betreff
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes "Thüringer Meer"
Vorlage
DV/003/2010
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:


Die Region um Bleiloch- und Hohenwarte-Stausee gehört neben dem Rennsteig mit zu den bekanntesten überregionalen touristischen Zielgebieten unserer engeren Heimat. Das vorhandene Potenzial reicht von einfachem Naturgenuss über Wandern und Radfahren bis zum Erlebnis rund ums Wasser. Dem entsprechend vielfältig ist die Frequentierung durch den Tourismus. Wanderfreunde, Mountainbiker und Genussradler, Wassersportler, Angler, Familien usw. nutzen die Angebote der vorhandenen Leistungsträger in der Fläche.

Vielfältig sind die Initiativen von Gebietskörperschaften, Verbänden, Vereinen, Privatpersonen und Betreibern touristischer Angebote. Leider gibt es die Erfahrung, dass eine Mehrzahl der Aktivitäten unkoordiniert, durch unterschiedliche Interessenslagen bedingt, sogar oftmals kontraproduktiv erfolgen. Die teilweise enge Ausrichtung auf spezielle Sachverhalte und fehlende Abstimmung im Umfeld haben sehr oft zum Ausbleiben der erhofften positiven Impulse für die Region geführt.

Allmählich setzt sich bei einer Vielzahl von Akteuren die Erkenntnis durch, dass die Kräfte von Blankenstein bis Hohenwarte gebündelt werden sollten und für das „Thüringer Meer“ eine gemeinsame Entwicklungskonzeption erarbeitet werden muss. Für die Anliegerkommunen um den Bleiloch- und Hohenwarte-Stausee gibt es definitiv mehr Gemeinsamkeiten als trennende Faktoren, wie z.B. die Zugehörigkeit zu zwei Landkreisen. Die Gebietskörperschaften haben bei der Schaffung einer geeigneten Infrastruktur um die Stauseen eine Vielzahl gleicher Probleme zu lösen, z.B. Erschließung und Erhaltung von Wander- und Radwegen sowie Straßen incl. Parkmöglichkeiten in Stauseenähe, die Aufarbeitung baurechtlicher Planungen bei Camping- und Bungalowstandorten usw. Die Angebote von Leistungsträgern in Hotellerie und Gastronomie, touristischen Zielen, der Schifffahrt usw. sind ausbaufähig. Die natürlichen Voraussetzungen ähneln sich stark.

Der Gesetzgeber gibt den Landkreisen, Städten und Gemeinden zur Bewältigung solcher Aufgaben das Instrument des „Regionalen Förderkonzeptes“ (REK) in die Hände.

Mit der „Thüringer Richtlinie für die Förderung der Regionalentwicklung“, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2007, S.7, werden die Fördermodalitäten verbindlich geregelt. Danach können Zuwendungsempfänger u.a. die Landkreise sein.

In Sondierungsgesprächen der Kreisverwaltung mit Vertretern des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wurde die Situation erörtert und mögliche Verfahrenswege diskutiert. Ein Ergebnis dieser Gespräche ist die Herausarbeitung des gemeinsamen Interesses, die künftige Entwicklung um das „Thüringer Meer“ mit Hilfe eines REK’s zu koordinieren.

Die von beiden Landkreisen angestrebte und realisierte Beratung im Thüringer Landesverwaltungsamt, der Bewilligungsbehörde für die Fördermittel, ergab, dass 2010 noch Fördermittel verfügbar sind, was sich auch auf 2011 positiv auswirken würde. Die Fördermodalitäten bei Beginn des REK im Jahre 2011 sind zur Zeit nicht einschätzbar. Deutlich wurde jedoch, dass durch die Verwaltungen eine sehr umfangreiche Vorbereitung der Antragstellung erforderlich ist. Dabei spielt der Zeitaspekt eine überaus bedeutsame Rolle.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der allgemeinen Finanzlage des Freistaates Thüringen (Fördermittel) und den beschriebenen inhaltlichen Prozessen rund um das „Thüringer Meer“.



Beschlussvorschlag:


  1. Die Dringlichkeit der Vorlage wird anerkannt.

  2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat mit der Beantragung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Region „Thüringer Meer“ beginnend noch im Jahr 2010.



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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe: max. 34.000,00 € auf zwei Jahre

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Nach der Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen können Regionale Entwicklungskonzepte (REK) mit bis zu 70 % der anfallenden Kosten gefördert werden. Maximal werden 80.000,00 € ausgereicht. Max. dürfen somit Gesamtkosten in Höhe von 114.000,00 € entstehen. Dieser Eigenanteil wird in der Regel auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt, die am REK teilnehmen. Sie sind als Bestandteil des HH-Planes 2011/212 zu veranschlagen.



Personelle Auswirkungen:


keine