Betreff
Antrag der AfD-Fraktion "Sicherstellung der Behandlung von Notfallpatienten in den Krankenhäusern im Gebiet des Saale-Orla-Kreises"
Vorlage
AN/123/2024
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 87 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, für sein Landkreisgebiet die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Diese Verpflichtung wird durch die Bestimmungen der §§ 2 und 8 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG) konkretisiert, wonach der Saale-Orla-Kreis gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser als öffentliche Pflichtaufgabe zu erfüllen und sich an den Kosten der Krankenhausfinanzierung zu beteiligen hat. Entgegen anderslautender Aussagen der Thüringer Landesregierung ist seit Beginn der Umstrukturierung am Krankenhausstandort Pößneck ab dem 1. Oktober 2023 die Versorgung mit chirurgischen Notfallleistungen  nicht mehr gewährleistet. Auch an den umliegenden Krankenhäusern kommt es wegen Überlastung zur Abweisung von Patienten aus dem Saale-Orla-Kreis. Der Rettungsdienst ist mit dieser Situation oftmals überfordert. Nach § 18 Abs. 1 ThürKHG ist ein Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrages und seiner Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten vorrangig verpflichtet. Bei eingeschränkten Möglichkeiten der Behandlung von Notfallpatienten aufgrund mangelnder Kapazität, medizinischer Ausstattung oder personeller Besetzung bleibt die Pflicht zur Notaufnahme unberührt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 ThürKHG). Ungeachtet dessen besteht derzeit ein unhaltbarer Zustand für die Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten am Krankenhausstandort Pößneck als Abschluss der Rettungskette und damit wesentlicher Teil der regional sicherzustellenden Daseinsvorsorge für die Einwohner im Saale-Orla-Kreis, der sofort abzustellen ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, den Landrat zu beauftragen:

1.      Im Zusammenwirken mit dem Freistaat Thüringen und dem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen bestehende Mängel bei der Aufnahme und Behandlung von Notfallpatienten zu analysieren, sofort abzustellen und dem neu zu wählenden Kreistag über die Entwicklung fortlaufend zu berichten.

2.      Vertreter des Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis, das DRK, sowie Vertreter der Thüringen Kliniken GmbH zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Familie einzuladen um die unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen Probleme im Dialog zu erörtern.

3.      Gegenüber dem Thüringer Gesundheitsministerium die vollumfängliche Einhaltung des derzeit nicht erfüllten 7. Thüringer Krankenhausplanes für den Standort Pößneck durchzusetzen, hilfsweise durch Einlegung von Rechtsmitteln gegen die nach § 8 Abs. 2 ThürKHG zu leistende Krankenhausumlage bis hin zur anteiligen Aussetzung der Zahlung.“