Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis ist nach § 87 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, für sein
Landkreisgebiet die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
zu treffen. Diese Verpflichtung wird durch die Bestimmungen der §§ 2 und 8 des
Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG) konkretisiert, wonach der
Saale-Orla-Kreis gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen die Gewährleistung der
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser
als öffentliche Pflichtaufgabe zu erfüllen und sich an den Kosten der
Krankenhausfinanzierung zu beteiligen hat. Entgegen anderslautender Aussagen
der Thüringer Landesregierung ist seit Beginn der Umstrukturierung am
Krankenhausstandort Pößneck ab dem 1. Oktober 2023 die Versorgung mit
chirurgischen Notfallleistungen nicht
mehr gewährleistet. Auch an den umliegenden Krankenhäusern kommt es wegen
Überlastung zur Abweisung von Patienten aus dem Saale-Orla-Kreis. Der
Rettungsdienst ist mit dieser Situation oftmals überfordert. Nach § 18 Abs. 1
ThürKHG ist ein Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrages und seiner
Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung von
Notfallpatienten vorrangig verpflichtet. Bei eingeschränkten Möglichkeiten
der Behandlung von Notfallpatienten aufgrund mangelnder Kapazität,
medizinischer Ausstattung oder personeller Besetzung bleibt die Pflicht zur
Notaufnahme unberührt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 ThürKHG). Ungeachtet dessen besteht
derzeit ein unhaltbarer Zustand für die Aufnahme und Versorgung von
Notfallpatienten am Krankenhausstandort Pößneck als Abschluss der Rettungskette
und damit wesentlicher Teil der regional sicherzustellenden Daseinsvorsorge für
die Einwohner im Saale-Orla-Kreis, der sofort abzustellen ist.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, den Landrat zu beauftragen:
1. Im
Zusammenwirken mit dem Freistaat Thüringen und dem Rettungsdienstzweckverband
Ostthüringen bestehende Mängel bei der Aufnahme und Behandlung
von Notfallpatienten zu analysieren, sofort abzustellen und dem neu zu
wählenden Kreistag über die Entwicklung fortlaufend zu berichten.
2. Vertreter des
Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis, das DRK, sowie
Vertreter der Thüringen Kliniken GmbH zur kommenden Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Familie einzuladen um die unter
Beschlusspunkt 1 beschriebenen Probleme im Dialog zu erörtern.
3. Gegenüber dem
Thüringer Gesundheitsministerium die vollumfängliche Einhaltung des derzeit
nicht erfüllten 7. Thüringer Krankenhausplanes für den Standort Pößneck
durchzusetzen, hilfsweise durch Einlegung von Rechtsmitteln gegen die nach § 8
Abs. 2 ThürKHG zu leistende Krankenhausumlage bis hin zur anteiligen Aussetzung
der Zahlung.“