Betreff
Gleichstellungsplan des Saale-Orla-Kreises zum 30.06.2023
Vorlage
IV/026/2024
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß §4 Thüringer
Gleichstellungsgesetz erstellt jede personalführende Dienststelle mit
mindestens 50 Bediensteten unter frühzeitiger Mitwirkung der
Gleichstellungsbeauftragten für drei Jahre einen Gleichstellungsplan.
Der aktuelle
Gleichstellungsplan betrachtet den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2023.
Gemäß §4 Absatz 1
Punkt 3 ist der Gleichstellungsplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen.
Personelle Auswirkungen:
keine