Betreff
Gleichstellungsplan des Saale-Orla-Kreises zum 30.06.2023
Vorlage
IV/026/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß §4 Thüringer Gleichstellungsgesetz erstellt jede personalführende Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für drei Jahre einen Gleichstellungsplan.

 

Der aktuelle Gleichstellungsplan betrachtet den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2023.

 

Gemäß §4 Absatz 1 Punkt 3 ist der Gleichstellungsplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

keine