Sachverhalt:

 

Im Dezember 2023 wurde der Haushaltsplanentwurf 2024 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 04.12.2023 erfolgte die Einbringung und erste Lesung und am 11.03.2024 erfolgt die zweite Lesung und Beschlussfassung des Haushaltsplanentwurfes 2024 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gibt es folgende Änderungsvorschläge, die im Einzelnen auf den Änderungsvorlagen in Anlage 2 und Anlage 3 dargestellt sind und nachfolgend kurz beschrieben werden.

 

 

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

 

Die Änderungsvorlage wurde zum einen notwendig, da einzelne Informationen erst nach Abschluss der Entwurfsfassung bekannt wurden und zum anderen da Entscheidungen getroffen werden mussten zur weiteren Reduzierung der Kreisumlage. Zu diesem Zweck wurde parallel nochmalig eine Ansatzprüfung durch die Verwaltung auf Basis der Rechnungsergebnisse 2023 durchgeführt. Bevor die daraus abgeleiteten Einsparpotenziale bzw. Deckungen aufgezeigt werden, sollen nachfolgend zunächst die sonstigen Änderungen oder Belastungen für den Kreishaushalt dargestellt werden.

 

·           Aus statistischen Gründen unter Mitteilung des Landesamtes für Statistik werden zukünftig die Personalausgaben für Sozialbetreuung im Bereich Asyl aus den ursprünglichen Unterabschnitten 42100 sowie 42102 herausgelöst und in die Unterabschnitte 40045 sowie 40046 zugeordnet. Die Umstellung ist haushaltsneutral.

 

·           Das vom Land geförderte Schulobstprogramm ist immer schwieriger umzusetzen, da die bereitgestellten Mittel pro Schüler und Lieferung nicht in gleichem Maß den steigenden Einkaufspreisen folgen. Um das Schulobstprogramm dennoch weiterführen zu können und noch Lieferanten zu finden, werden zusätzliche Kreismittel in Höhe von 10,4 T€ bereitgestellt.

 

·           Im Bereich Programm AGATHE kam es bei der Planung zu einem Schreibfehler. Anstelle von 27.650 Euro wurden nur 2.765 Euro in einer Haushaltsstelle eingetragen. Dies führt nun zu Mehrkosten von rund 24,9 T€.

 

·           Im Zusammenhang mit den Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber wurden insgesamt 45 T€ mehr Ausgaben und Einnahmen in gleicher Höhe veranschlagt, um die Steigerung der angebotenen Arbeitsgelegenheiten abzubilden.

 

·           In Bereich der Leistungen für Vollzeitpflege nach § 39 (5) SGB VIII wurden die Pauschalbeträge inkl. Sachkosten zum 01.01.2024 erhöht. Dies führt zu Mehrkosten von 200 T€.

 

·           Im Rahmen der Eingliederungshilfe kommt es auf einer Vielzahl von Haushaltsstellen zu Mehrausgaben auf Basis der pauschalen Steigerungen nach § 14 (5) des Landesrahmenvertrags, welcher durch das Land mit den „großen“ freien Trägern verhandelt wurde. Insgesamt muss hier mit Mehrausgaben in Höhe von fast 1,1 Mio.€ gerechnet werden.

 

 

·           Durch eine zusätzlich notwendige Brückenhauptprüfung und tendenziell steigende Prüfungskosten sind Mehrausgaben in Höhe von 14,2 T€ im Bereich der Kreisstraßen anzusetzen.

 

·           Der Mindestunterhalt wurde erhöht und führt damit im Bereich der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu erheblichen Änderungen. Insgesamt wird von Mehrkosten von rund 740 T€ einschließlich Abführung an das Land und von Mehreinnahmen von rund 490 T€ ausgegangen.

 

·           In diesem Jahr kann LEADER wieder mit der Förderung im Rahmen eines Regionalbudgets in Höhe von 150 T€ rechnen. Leider ist dafür die Bereitstellung eines Eigenanteils von 10% nötig. Da die geförderten Projekte direkt den Bürgern des Landkreises zu Gute kommen und der Einfluss auf die zu fördernden Projekte indirekt durch den Landkreis erfolgt, soll im Rahmen eines Zuschusses der 10%ige Eigenanteil bereitgestellt werden in Höhe von 15 T€.

 

·           Die Kompensation der Auswirkungen der Finanzausgleichsumlage wird dem Landkreis vom Land in Abhängigkeit des jeweils geltenden Kreisumlagesatzes erstattet. Durch die angestrebte Reduzierung der Kreisumlage muss auch diese Einnahme um 10 T€ reduziert werden.

 

 

Insbesondere folgende Aspekte führen zur Kompensation der zuvor dargestellten Belastungen und lassen darüber hinaus eine Kreisumlagereduzierung zu:

 

·           Aufgrund der in der kommenden Legislatur sinkenden Anzahl an Kreistagsmitgliedern und der Kostenentwicklung der Vorjahre kann der Ansatz für die Ausgaben aus der Tätigkeit der Kreistagsmitglieder um 10 T€ reduziert werden.

 

·           Entsprechend der nunmehr endgültig vorliegenden Versicherungsbeitragsrechnungen kann der Ansatz um 30 T€ reduziert werden.

 

·           Aus den in 2023 für 2022 eingegangen und geprüften Abrechnungen (u.a. Übernahme einer Monatsrate durch die Regierung sowie klimabedingte Auswirkungen) von Strom, Gas und Fernwärme sowie der entsprechend festgelegten Höhe der Abschlagszahlungen für 2023 können unter Heranziehung der Finanzierung aus Vorjahren Minderausgaben für 2024 veranschlagt werden in Höhe von 500 T€. Zudem konnte eine Reduzierung im Rahmen einer Korrektur der Bewirtschaftungskosten der Grundschule Knau in Höhe von 9,0 T€ vorgenommen werden. Außerdem werden rund 39,2 T€ im Bereich Sportstätten Betriebskosten insbesondere für Reinigung einsetzbar sein aus dem Vorjahr und reduzieren hier weiter den Ansatz 2024.

 

·           Aus den bislang bereits eingegangen und geprüften Abrechnungen für 2023 von Strom, Gas und Fernwärme können Mehreinnahmen aus Guthaben (positiver Saldo aus Guthaben und Nachforderungen) in Höhe von 265 T€ eingeplant werden.

 

·           Aus den bislang bereits eingegangen und geprüften Abschlagsrechnungen für 2024 von Strom, Gas und Fernwärme können Minderausgaben für Abschlagszahlungen in Höhe von 225 T€ eingeplant werden.

 

·           Durch zwischenzeitlich veränderte Bedingungen und ins Jahr 2023 vorgezogene Maßnahmen kann im Verantwortungsbereich Personalrat ein Betrag von 7,5 T€ reduziert werden.

 

·           Entsprechend der Vorjahresentwicklung können in einigen Bereichen der Verwaltung die Verwaltungsgebühren um insgesamt 70 T€ erhöht werden im Plan 2024: Stauseeordnung, Waffenrecht, KfZ-Zulassung, Wasserwirtschaft, Fleischbeschau, Bauordnung.

 

·           Nach aktuellen Informationen können wir von einer Erhöhung der Sachkostenbeiträge im Rahmen des Schullastenausgleichs rechnen. Insgesamt können hier Mehreinnahmen an allen Schulen von 111,5 T€ veranschlagt werden.

 

·           Entsprechend der Betriebskostenabrechnung und der neuen Abschlussrechnung für 2024 sind Mehreinnahmen im Zusammenhang mit dem Internat Pößneck von 20,4 T€ zu veranschlagen.

 

·           Der Zuschuss des Landes für die Schülerbeförderung fällt um ca. 57 T€ höher aus als formals geplant.

 

·           Die Ausschreibung der Reinigungsleistungen im Bereich Schulen/Sportstätten kann teilfinanziert werden aus 2023 und der ursprüngliche Ansatz kann daher um 10,0 T€ reduziert werden.

 

·           Gleiches gilt für das Kulturkonzept LEADER, welches ebenfalls teilfinanziert werden konnte aus 2023 und dadurch zu Minderausgaben in Höhe von 16 T€ führt.

 

·           Insbesondere durch die Erstattung der Integrationskurse in der Volkshochschule können Mehreinnahmen vom Bund in Höhe von 250 T€ veranschlagt werden, die sich fast ausschließlich auf bereits abgeschlossenen Kurse beziehen und daher realistisch sind.

 

·           Nach nochmaliger Ansatzprüfung durch die Verwaltung auf Basis der Rechnungsergebnisse 2023 konnten im Bereich Soziales und Jugend insgesamt Ausgaben in Höhe von 1.060 T€ reduziert werden. Hierbei wurden etwaig schon bekannte Kostensatzsteigerungen berücksichtigt. Ein gewisses Risiko ist jedoch nicht auszuschließen. Dieses Risiko wird jedoch im Hinblick auf die Kreisumlagehöhe in Kauf genommen. Hinzu kommen noch Mehreinnahmen in der Jugendpauschale in Höhe von 100 T€. Durch eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten im Bereich der Schulsozialarbeit konnte der Saldo/Zuschuss um 155 T€ reduziert werden durch eine Verschiebung zwischen Aufstockung des Landkreises und der Landesmittel.

 

·           Im Rahmen der Abrechnung der Mehrkosten des Jahres 2022 im Einzelplan 4 werden noch Mehreinnahmen in Höhe von rund 546,4 T€ erwarten. Dazu wurden bereits Kosten im Frühjahr 2023 in Höhe von rund 3 Millionen Euro abgerechnet. Die Bearbeitung dieses Antrages wurde zunächst zurückgestellt bis die entsprechenden Einnahmen im Bereich Asyl abgerechnet wurden. Nach aktuellem Kenntnisstand werden diese Einnahmen gegengerechnet und wir erhalten den Differenzbetrag nach § 7b und c Thüringer Gesetzes zur Ausführung des SGB II, welcher dem o.g. Betrag entsprechen.

 

·           Durch die nicht erfolgte Bestätigung der Einführung von Stipendien für Medizinstudenten durch den Kreistag wurden die Ansätze um 18 T€ reduziert. Es verbleibt eine Erinnerungsposition in Höhe von 6 T€ für etwaige Alternativpositionen mit gleicher Wirkung bspw. ab Wintersemester 2024/2025.

 

·           Mitgliedsbeiträge im Bereich Fremdenverkehr konnten ebenfalls im Vorjahr teilfinanziert werden, wodurch der Ansatz um 50 T€ reduziert werden kann.

 

·           Im Rahmen der Haushaltsdiskussion des Zweckverbands ÖPNV Saale-Orla konnte der Umlagebetrag beider Landkreise enorm reduziert (rd. 836 T€) werden durch die Entscheidung die Rücklage des Zweckverbandes zu entnehmen.

 

·           Letztlich wurde durch die Dienststellenleitung ebenfalls entschieden den bisher bereits in Höhe von pauschale 1,3 Mio. Euro reduzierten Personalkostenanteil nochmals nach unten anzupassen. Hier wird der Haushalt um weitere 300 T€ entlastet. Möglich wird diese pauschale Reduzierung nur durch Auswirkungen im laufenden Jahr (späte oder keine Nachbesetzung möglich, Kind-Krank, Langzeiterkrankungen, …)

 

 

Insgesamt kann durch die oben genannten Maßnahmen die Kreisumlage um 3.136.700 € (3,3082 % im Vergleich zum Entwurf) gesenkt werden. Dies entspricht auf Basis der nun bekannten endgültigen Umlagegrundlagen (94.844.472 €) einem Kreisumlagesatz von 47,1918 %.

 

 

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind ebenfalls einzelne Anpassungen vorzunehmen. Die größte Änderung ergibt sich durch die konkrete Finanzierungsdarstellung des Ganztagsinvestprogrammes bis 2027. Im Planentwurf war hier bislang nur eine pauschale Veranlagung des Eigenanteils in Höhe von 100 T€ veranschlagt. Nach Bekanntwerden der Finanzierung wurden nun die geschätzten Bundes- und Landesfördermittel sowie die Ausgabemittel eingestellt. Im Jahr 2024 werden rund 417 T€ Ausgaben bei 90 %iger Förderung eingeplant.

Zudem wurde bekannt, dass 38 T€ für die Erneuerung eines Elektrofachkabinettes in der Berufsschule Schleiz benötigt werden, um die Elektrikerausbildung weiterhin qualitätsgerecht zu gewährleisten.

Im Bereich Sport sind vier Maßnahmen bzw. Zuschüsse aufzunehmen. Im Jahr 2022 wurden bereits 10 T€ als Beteiligung des Landkreises an der Sanierung der Sportanlage Gefell eingestellt und seitdem als Haushaltsrest vorgetragen. Die Maßnahmen ist nunmehr so konkretisiert worden seitens der Stadt Gefell und in ein Förderprogramm aufgenommen, dass eine Erhöhung um 50 T€ auf insgesamt 60 T€ inkl. HHR notwendig wird.

Außerdem liegen 3 Anträge auf Zuschüsse zu Kunstrasenplätzen vor, die an zwei Vereine in Neustadt (100T€) sowie Moßbach (25 T€) sowie an die Stadt Tanna (100 T€) ausgereicht werden sollen.

Die weitere, durch das Land geförderte, Planung der Linkenmühlenbrücke soll 2024 fortgeführt werden. Eine entsprechende Anfrage des Landrats aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schätzt die Notwendigkeit von Eigenmitteln des Saale-Orla-Kreises von 55 T€ ein, die nunmehr im Plan aufgenommen werden.

 

Die Mehrkosten, welche nicht über entsprechende Fördermittel gedeckt sind, werden in Höhe von ca. 309 T€ durch ebenfalls erst nach Abschluss der Entwurfsarbeiten am Haushalt 2024 bekannt gewordene Mehreinnahmen aus der Förderung des Breitbandausbaus 2019 (Endabrechnung und Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Verwendungsnachweis erst in 2024) erfolgen. Diese können nach den aktuellen Informationen den notwendigen Betrag ausgleichen.

 

Zusammenfassung

 

Beide Teilhaushalte und damit auch der Gesamthaushalt bleiben ausgeglichen. Die in den Ausschusssitzungen besprochenen redaktionellen Änderungen des Vorberichts werden zusammen mit den sich aus dieser Änderungsvorlage ergebenden notwendigen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Vorbericht vorgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises

für das Haushaltsjahr 2024 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt:   137.742.450 €

und                                                         im Vermögenshaushalt:       12.850.700 €.

 

 

Nr. 1    In den Haushaltsplanentwurf 2024, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen lt.

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

einzuarbeiten.

 

Nr. 2    Die Ausführungen und Unterlagen zum Anhörungs- und Abwägungsverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage 2024 werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Unterlagen sind der Urschrift der Niederschrift beizufügen.

 

Nr. 3    Der Vorbericht, die Bestandteile und Anlagen sind entsprechend der vorgenannten Festlegungen anzupassen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2024

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine (ausgenommen Stellenplan)