Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/139/2024
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen bedarf es einer Anpassung und Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises vom 28.01.2020 in der Fassung der zweiten Änderung vom 29. Juni 2022.

1.             Sitzungen in Notlagen – Videokonferenz

Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, die zuletzt durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erfolgten, erfordern die Aufnahme einer Regelung zur Sitzungen in Notlagen.

Eine solche Regelung findet sich nunmehr im neu geschaffenen § 6a der Hauptsatzung, der die Möglichkeit von Videokonferenzen oder Umlaufverfahren nach § 36a ThürKO in Notlagen vorsieht.

Einzelheiten der Handhabung werden in der Geschäftsordnung geregelt. Änderungen der Geschäftsordnung erfolgen mit einem separaten Beschluss.

2.             Bekanntmachungen im Internet

Mit der Thüringer Verordnung zur Schaffung der Möglichkeit bestimmter öffentlicher Bekanntmachungen im Internet im Bereich des Kommunalrechts und des Kommunalwahlrechts vom 3. August 2023 (GVBl. S. 264) kam es zu Änderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) vom 22.08.1994 (GVBl. S. 1045).

Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird nun auch den Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, ihre Satzungen im Internet bekanntzumachen. Im Saale-Orla-Kreis soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die ortsübliche Bekanntmachungsform entsprechend angepasst werden. Änderungen zur Bekanntmachung im Internet wurden in § 11 der Hauptsatzung (Bekanntmachungen) vorgenommen.

3.             Grundstücksgeschäfte

Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aus dem Wegfall der Thüringer Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften vom 21.01.1997 (GVBl. S. 83). Auf diese Verordnung wurde bislang in § 5 Abs. 3 f) der Hauptsatzung verwiesen. Der Verweis wird gestrichen und eine Wertgrenze von 5.000,00 € aufgenommen.

4.             Jugendparlament

Nach Gründung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises und der vom Kreistag beschlossenen Satzung (KT/202-17/2022) wird auf dieses Gremium in dem neu geschaffenen § 4 Abs. 5 der Hauptsatzung Bezug genommen.

Der Kreistag betont und stärkt hiermit nochmals sein Bekenntnis zur aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Kreisebene bei Vorhaben und Planungen, die deren Interessen und Lebenslagen berühren.

5.             Sonstige Änderungen

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen war eine Anpassung in § 12 der Hauptsatzung vorzunehmen (Gleichstellungsbestimmung).


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine