Sachverhalt:
Seit
dem Jahr 2015 hat der Saale-Orla-Kreis tausende Asylbewerber und
Ukraineflüchtlinge aufgenommen, so dass die Aufnahmekapazitäten und der
Wohnungsmarkt im Landkreis weitgehend erschöpft sind. Mittlerweile wird seitens
der Kreisverwaltung für 400 anerkannte Flüchtlinge Wohnraum gesucht (Quelle:
OTZ vom 23.11.2023 „Es wird zunehmend schwieriger“). Auch die Integration in
den Arbeitsmarkt läuft schleppend, so beziehen beispielsweise 87 Prozent der
Ukraineflüchtlinge Bürgergeld. Dies führt zu einer starken Belastung unseres
Sozialsystems. Insbesondere im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung
bekommt der Landkreis für anerkannte Flüchtlinge aus Asylherkunftsländern nur
einen Teil der Kosten vom Bund erstattet.
Nachdem
der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner (SPD), damit
rechnet, dass im Jahr 2024 erneut 15.000 Flüchtlinge nach Thüringen strömen,
obwohl das System auf eine Jahresankunftszahl von 2000 bis 3000 Personen
ausgelegt ist, muss jetzt reagiert werden.
Der
Kreistag des Saale-Orla-Kreises sieht den Landkreis an der absoluten
Kapazitätsgrenze, was die Migration außerhalb einer geregelten Zuwanderung
angeht. Eine Resolution mit ähnlichem Wortlaut wurde von der Verwaltung des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen bereits erarbeitet und durch den Kreistag am
25.01.2024 im Rahmen einer Sondersitzung mit einer Mehrheit aus SPD, CDU, FDP
und AfD beschlossen. Gleichwohl entspricht diese Resolution auch dem
politischen Programm des neuen Landrates des Saale-Orla-Kreises, der mit Themen
wie: den Zustrom nach Deutschland begrenzen, EU-Außengrenzen sichern,
Kontrollen an Binnengrenzen durchführen, abgelehnte Asylbewerber konsequent
abschieben und der Abschaffung des Bürgergelds für Ukraineflüchtlinge in der
Asylpolitik Wahlkampf führte.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag fordert eine Wende in der Migrationspolitik des Bundes, aber auch des Landes und fordert im Einzelnen:
1.
Eine wirksame Bekämpfung der illegalen
Migration nach Deutschland. Es braucht eine Abweisung von Flüchtlingen ohne
Bleibeperspektive bereits an den europäischen Außengrenzen, spätestens aber an
der deutschen Grenze. Daneben ist auch die Schleuserkriminalität konsequent zu
bekämpfen, die aus Einzelschicksalen unmenschlich Profit schlägt. Dafür muss
die Bundespolizei entsprechend sachlich, fachlich und mit den entsprechenden
Rechtsgrundlagen ausgestattet werden, um ihre Aufgaben verlässlich zu
koordinieren und konsequent umsetzen zu können.
2. In diesem Zusammenhang muss die
Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch weiterhin kontinuierlich überprüft und
erweitert werden. Mit Moldau und Georgien ist ein Anfang gemacht. Zumindest
Tunesien, Marokko, Algerien und Indien sollten jedoch im nächsten Schritt
ernsthaft überprüft und in die Liste aufgenommen werden. Staaten, die bei der
Rückführung ihrer Staatsangehörigen nicht mitwirken, dürfen nicht weiterhin in
den Genuss von Hilfsprogrammen der Bundesrepublik Deutschland kommen, außer den
völkerrechtlich gebotenen.
3. Der Bund muss leistungsstarke
Verwaltungsstrukturen im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) garantieren, um die gängige Gesetzes- und Verordnungslage schnell,
effektiv und effizient umzusetzen. Gleiches
gilt für den Freistaat Thüringen, der ebenfalls umgehend leistungsfähige
Verwaltungsstrukturen im Bereich des Flüchtlingsmanagements zu schaffen hat.
Die Ausweisung von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten
muss unumkehrbarer Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns sein.
4. Wir brauchen effektive und
funktionierende Rückführungsstrategien, insbesondere für straffällig gewordene
Flüchtlinge. Eine fortdauernde Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland muss
dringend gestoppt werden, durch eine klare Trennung von Asyl und Migration, so
wie es auch im Asylgesetz vorgesehen ist. Ausreisepflichtige Migranten müssen
das Land schnellstens verlassen, insbesondere aber auch Straftäter und
Gefährder. Menschen ohne Bleibeperspektive dürfen gar nicht erst auf die
Kommunen verteilt werden, um eine Rückführung nicht zu erschweren.
5. In diesem Zug fordern wir einen
rechtlichen Rahmen für eine drastische Reduzierung von Leistungen für
ausreisepflichtige Asylbewerber verbunden mit der Pflicht, die Unterkünfte des
Landkreises mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu verlassen.
6. Die Sozialleistungen und die
weiteren Vergünstigungen in Deutschland sind im internationalen Vergleich zu
hoch. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren ein Fehlanreizsystem geschaffen.
Die Sozialleistungen für Migranten müssen im europäischen Maßstab harmonisiert
und als Überbrückungssystem umgebaut werden. Auch das System des
Rechtskreisträgerwechsels für ukrainische Flüchtlinge muss beendet werden. Ein
längerfristiger Aufenthalt in Deutschland muss daher an eine Beschäftigungs-
bzw. Ausbildungsaufnahme und eine Mitwirkungspflicht gekoppelt werden. Auch die
Ausübung ehrenamtlicher Beschäftigung ist denkbar. Wer absichtlich falsche
Angaben macht oder die Mitwirkung im Asylverfahren verweigert, verwirkt sein
Aufenthaltsrecht. Ebenso, wer offensichtlich unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung ablehnt, sei es verbal oder durch Taten.
7. Die Einführung von Bezahlkarten
für alle Asylbewerber wird ausdrücklich unterstützt. Der Landkreis wird
unverzüglich die notwendigen Strukturen dafür schaffen.
8. Wir fordern eine vollständige
Übernahme der Kosten für Bewachung, Unterbringung und soziale Betreuung von
Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und über die „Ukraine-Route“
Geflüchteten durch Bund und Land.
9. Das verfassungsmäßige Grundrecht
auf Asyl wird bei all den Themen grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
Allerdings besteht angesichts der aktuellen und der wahrscheinlich
bevorstehenden globalen Flüchtlingsbewegungen hoher Anpassungsbedarf im
Hinblick auf die Umsetzung des Individualrechts auf Asyl durch entsprechende
gesetzliche Regularien und Maßnahmen.