Sachverhalt:
Gemäß der im § 6 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises festgelegten Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 SGB VIII hat sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen. Das heißt, dass er über die Festlegung von Schwerpunkten der Haushaltsgestaltung im Rahmen der vorgegebenen Mittel generelle, konzeptionelle sowie richtungsweisende Entscheidungen und Empfehlungen für die örtliche Jugendhilfe formulieren soll.
Die Fachdienste des Jugendamtes als auch das Fachbereichsbüro 3 haben die Veranschlagungen im Wissen, um die zu erwartende Haushaltssituation des Jahres 2024 vorgenommen.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, dem Haushalt des Jugendamtes sowie des Fachbereichsbüros Soziales, Jugend und Gesundheit gemäß den beigefügten Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 seine Zustimmung zu erteilen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine