Sachverhalt:
Derzeit gibt es in Gertewitz und Knau Anträge und
Bestrebungen landwirtschaftliche Flächen für
die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu nutzen
und somit einer
landwirtschaftlichen Nutzung über zig Jahre weitestgehend
zu entziehen. Die UBV Fraktion
spricht sich vehement dagegen aus. Dezentrale Nutzung der
Stromerzeugung mittels PVT
Anlagen, welche den Eigenbedarf senken, sind richtig. Eine
Versiegelung von
landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen
lehnen wir grundsätzlich ab. Sie zerstören
unsere Natur, unser Landschaftsbild und das ökologische
Gleichgewicht. Sie führen zusätzlich,
z.B. durch notwendige Investitionen im vorgelagerten
Stromnetz, zu einer weiteren Erhöhung
der jetzt schon unzumutbaren Strompreise durch steigende
Netzentgelte und notwendig werden
Redispatchmaßnahmen im Netz.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,
Umwelt und Natur hat zusammen mit
der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG
Thüringen) bereits von 2006 bis 2010
das Potential der Landkreise Greiz und Saale-Orla
ermittelt. Im Saale-Orla-Kreis wurde damals
schon ein Brachflächenpotenzial von 398 ha ermittelt, einer
Größe von ca. 10 % der
Siedlungsfläche.
Gemäß Entwurf Landesentwicklungsplan 2025 Grundsatz 5.2.9 G
soll die Errichtung
großflächiger Anlagen zur Nutzung von solarer
Strahlungsenergie auf baulich vorbelasteten
Flächen erfolgen oder in Gebieten, die aufgrund vorhandener
Infrastrukturen ein eingeschränktes
Freiraumpotenzial vorweisen. Die Verfestigung einer
Zersiedlung sowie zusätzliche
Freirauminanspruchnahme sollen vermieden werden.
Laut Regionalplan Ostthüringen, Grundsatz G 3-31, und
E-RP-OT, Grundsatz G 3-35, soll die
Nutzung solarer Strahlungsenergie bevorzugt auf
Siedlungsflächen (Dachflächen, Fassaden,
Brachflächen etc.) erfolgen. Für raumbedeutsame
Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung
sollen unter dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden und der Vorbelastung
des Landschaftsbildes insbesondere ehemals baulich genutzte
bzw. versiegelter Flächen genutzt
werden (G 3-32, RP-OT).
Auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und
Ländlichen Raum Zeulenroda hatte in
seiner Stellungnahme zum „Solarpark Gertewitz“ deutlich
gemacht, dass es sich bei den
landwirtschaftlichen Flächen nach Bodenschätzung für die
Region um raumbedeutsame Böden
mit einer vergleichbaren hohen Acker- bzw. Grünlandzahl
handelt und eine Versiegelung
weiterer zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen durch
technische Anlagen außerhalb des
Geltungsbereiches des Regionalplanes Ostthüringen zu
vermeiden ist.
Mit dem heutigen Beschluss soll auch Klarheit und
Erleichterung für die Verwaltung des
Landratsamtes, bei der zukünftigen Bearbeitung und
Beurteilung von Anträgen zu
vorhabenbezogener Bebauungsplänen oder Bauanträgen, geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag spricht sich gegen die Nutzung von land-
und forstwirtschaftlichen Flächen
mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potential von
Brachflächen und Dachflächen im
Saale-Orla-Kreis zu ermitteln, welche für die Nutzung von
Photovoltaikanlagen geeignet
sind. Bei der Ermittlung sind die Gemeinden des Landkreises
mit einzubeziehen.
3. Die Vertreter des Kreistages in der Regionalen
Planungsgemeinschaft Ostthüringen und
der Landrat werden beauftragt, in der Verbandsversammlung
der Regionalen
Planungsgemeinschaft zu beantragen, den Regionalplan
Ostthüringen dahingehend zu
ändern, die ermittelten Brachflächen und Dachflächen des
Saale-Orla-Kreises
auszuweisen, welche für die Nutzung von Photovoltaikanlagen
geeignet sind und die
Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mittels
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuschließen.