Betreff
Antrag der UBV-Fraktion "Keine Versiegelung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch PVT Freiflächenanlagen im Saale-Orla-Kreis"
Vorlage
AN/118/2024
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Derzeit gibt es in Gertewitz und Knau Anträge und Bestrebungen landwirtschaftliche Flächen für

die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu nutzen und somit einer

landwirtschaftlichen Nutzung über zig Jahre weitestgehend zu entziehen. Die UBV Fraktion

spricht sich vehement dagegen aus. Dezentrale Nutzung der Stromerzeugung mittels PVT

Anlagen, welche den Eigenbedarf senken, sind richtig. Eine Versiegelung von

landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen lehnen wir grundsätzlich ab. Sie zerstören

unsere Natur, unser Landschaftsbild und das ökologische Gleichgewicht. Sie führen zusätzlich,

z.B. durch notwendige Investitionen im vorgelagerten Stromnetz, zu einer weiteren Erhöhung

der jetzt schon unzumutbaren Strompreise durch steigende Netzentgelte und notwendig werden

Redispatchmaßnahmen im Netz.

 

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Natur hat zusammen mit

der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) bereits von 2006 bis 2010

das Potential der Landkreise Greiz und Saale-Orla ermittelt. Im Saale-Orla-Kreis wurde damals

schon ein Brachflächenpotenzial von 398 ha ermittelt, einer Größe von ca. 10 % der

Siedlungsfläche.

Gemäß Entwurf Landesentwicklungsplan 2025 Grundsatz 5.2.9 G soll die Errichtung

großflächiger Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf baulich vorbelasteten

Flächen erfolgen oder in Gebieten, die aufgrund vorhandener Infrastrukturen ein eingeschränktes

Freiraumpotenzial vorweisen. Die Verfestigung einer Zersiedlung sowie zusätzliche

Freirauminanspruchnahme sollen vermieden werden.

Laut Regionalplan Ostthüringen, Grundsatz G 3-31, und E-RP-OT, Grundsatz G 3-35, soll die

Nutzung solarer Strahlungsenergie bevorzugt auf Siedlungsflächen (Dachflächen, Fassaden,

Brachflächen etc.) erfolgen. Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung

sollen unter dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der Vorbelastung

des Landschaftsbildes insbesondere ehemals baulich genutzte bzw. versiegelter Flächen genutzt

werden (G 3-32, RP-OT).

Auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda hatte in

seiner Stellungnahme zum „Solarpark Gertewitz“ deutlich gemacht, dass es sich bei den

landwirtschaftlichen Flächen nach Bodenschätzung für die Region um raumbedeutsame Böden

mit einer vergleichbaren hohen Acker- bzw. Grünlandzahl handelt und eine Versiegelung

weiterer zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen durch technische Anlagen außerhalb des

Geltungsbereiches des Regionalplanes Ostthüringen zu vermeiden ist.

Mit dem heutigen Beschluss soll auch Klarheit und Erleichterung für die Verwaltung des

Landratsamtes, bei der zukünftigen Bearbeitung und Beurteilung von Anträgen zu

vorhabenbezogener Bebauungsplänen oder Bauanträgen, geschaffen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1. Der Kreistag spricht sich gegen die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Brachflächen und Dachflächen im

Saale-Orla-Kreis zu ermitteln, welche für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geeignet

sind. Bei der Ermittlung sind die Gemeinden des Landkreises mit einzubeziehen.

 

3. Die Vertreter des Kreistages in der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen und

der Landrat werden beauftragt, in der Verbandsversammlung der Regionalen

Planungsgemeinschaft zu beantragen, den Regionalplan Ostthüringen dahingehend zu

ändern, die ermittelten Brachflächen und Dachflächen des Saale-Orla-Kreises

auszuweisen, welche für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geeignet sind und die

Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mittels Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuschließen.