Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/117/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die medizinische Versorgung im ambulanten Bereich steht vor einem großen Umbruch. Die kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihrem Auftrag zur Sicherung einer gleichmäßigen medizinischen Versorgung nachkommen. Landkreise können bei der medizinischen Versorgung nicht Ausfallbürge einer unzureichenden Aufgabenerfüllung durch die verantwortlichen Institutionen werden. Sie können aber flankierend tätig sein, bspw. indem sie einen institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit von Ärzten bieten. Dabei ist nicht relevant, ob diese Ärzte als niedergelassene oder angestellte Ärzte tätig sind. Oberstes Ziel ist die Sicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis.

 

Die medizinische Versorgung befindet sich in einem Wandel. Die Ansprüche junger Ärzte unterscheiden sich stark von den Ansprüchen bereits niedergelassener Ärzte. Die Fachdiskussion mit Vertretern der Ärzteschaft und KV zur Einführung eines Medizinstipendiums zeigte ganz klar, dass ein Stipendium neben rechtlichen Unwägbarkeiten nicht als geeignet zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung des Landkreises betrachtet wird. Die Anforderungen von und an Ärzte haben sich in den letzten Jahren massiv verändert. Im Versorgungsbericht 2022 der KV Thüringen ist ein starker Anstieg von Ärzten in Anstellung zu verzeichnen. Dort heißt es […]Hinter einer Anstellung liegen oft verschiedene Entscheidungsgründe: Sie bietet einen Einstieg ins ärztliche Berufsleben und ebenso den Komfort, sich nicht zeitgleich mit den nicht-medizinischen Rechten und Pflichten der Selbstständigkeit auseinanderzusetzen.[…]

Im Rahmen einer älter werdenden Gesellschaft wird der Bedarf an ärztlichen Leistungen sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass jeder Arzt so viel als möglich am Patienten arbeitet. Bürokratie und die Organisation einer eigenen Praxis gehen dabei von dem bereits knappen Zeitbudget ab. Die Einführung kreiseigener MVZ´s in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der KV bietet dabei ein alternatives Angebot für Ärzte, die gerne in Anstellung arbeiten möchten. Gleichzeitig können sich Ärzte in den Räumlichkeiten der MVZ´s niederlassen. Für die Bürger entstehen moderne Versorgungseinrichtungen. Mit einer ausgezeichneten ÖPNV-Anbindung wird der „Patient zum Arzt“ gebracht und die Ressourcen werden optimaler genutzt. Bei guter kaufmännischer und medizinischer Führung entstehen durch das MVZ dem Landkreis keine Kosten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei guter kaufmännischer und medizinischer Führung entstehen durch das MVZ dem Landkreis keine Kosten. Die Kosten für die Erstellung und Fortschreibung einer geeigneten Werbekampagne sind durch die Kreisentwicklung zu ermitteln und in der entsprechenden Haushaltsstelle zur veranschlagen.

Die alternativen Kosten zu 4. sind im Rahmen der Konzeptentwicklung des MediBus zu ermitteln und entsprechend im Haushalt zu veranschlagen.

 

Demografische Auswirkungen:

Die Verbesserung der medizinischen Versorgung macht den Landkreis attraktiver und lebenswerter für die Bewohner und für mögliche neue Bürger. Durch die Einrichtung von MVZ´s entstehen hochwertige Arbeitsplätze im Landkreis die auch neue Bürger für die Region gewinnen können.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

1.      Der Landrat wird beauftragt, mit der kassenärztlichen Vereinigung (KV) als Träger des Versorgungsauftrages im Saale-Orla-Kreis und den interessierten Städten und Gemeinden eine Vereinbarung zur gemeinsamen Zusammenarbeit zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung abzuschließen.

 

2.      Unter Koordination von Landkreis und KV sollen hierzu im Landkreis in unterversorgten Gebieten medizinische Versorgungszentren (MVZ) als Gemeinschaftsprojekte von Landkreis, KV und den betroffenen Kommunen eingerichtet werden. Der Betrieb der MVZ´s soll hierbei als Eigenbetrieb des Landkreises organisiert werden. Die MVZ´s sollen sich in ihrem Betrieb am Prinzip der Poliklinik orientieren.

 

3.      Der Landkreis wirkt im Zweckverband ÖPNV auf die Einführung eines Ärztebusses bzw. einer eng getakteten Anbindung (mindestens zweistündig während der Öffnungszeiten) der MVZ´s an die jeweils betroffene Region hin. Bereits vorhandene medizinische Versorgungsangebote im Saale-Orla-Kreis sollen in gleicher Weise bereits zum Fahrplanwechsel 2024 angebunden werden, um eine akute Verbesserung zu erreichen. Der Einsatz von Ruftaxis bzw. On-Demand-Verkehren ist hierbei erstrebenswert.

 

4.      Der Landkreis wirkt alternativ oder ergänzend zu 1.,2. und 3. auf die Einführung eines Medibus in Zusammenarbeit mit der KV und dem kommunalen Verkehrsunternehmen KOMBus hin. Der Medibus ist ein bereits in Nordhessen praktiziertes Modell der mobilen ambulanten ärztlichen Versorgung mit Bussen, die zu einer mobilen Arztpraxis umgebaut werden. Durch Einbindung von Möglichkeiten der Telemedizin ist auch eine Behandlung mit Unterstützung von Fachärzten möglich.

 

 

5.      Der Landkreis erarbeitet eine Werbekampagne zur Anwerbung von Ärzten und Zahnärzten für den Saale-Orla-Kreis im Jahr 2024. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

 

6.      Über den Fortschritt und aktuellen Stand der Punkte 1,2,3 und 4 wird dem Kreistag jährlich berichtet.“