Sachverhalt:
Seit Beginn des Ukrainekriegs im Frühjahr
2022 und infolge des Rechtskreiswechsels ukrainischer Geflüchteter in den
Anwendungsbereich von SGB II und SGB XII zum 01.06.2022 stiegen u. a. die
Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
kontinuierlich an. Es handelt sich bekanntlich nicht um eine regionale, sondern
um eine thüringen- und bundesweite Entwicklung. Zwar wurde die prognostizierte
Ausgabensteigerung in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt, die Ansätze
sind jedoch nicht auskömmlich.
Zum 31.07.2023 waren beim Jobcenter des
Saale-Orla-Kreises 667 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit im Alter von 0
bis 67 Jahren registriert, darunter 447 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die
aus der Ukraine Geflüchteten lebten in 288 Bedarfsgemeinschaften. Davon bewohnten
112 Personen eine Wohnung allein.
In der Folge sind die Kosten im Zusammenhang
mit dem Wohnen im Wesentlichen wegen von aus der Ukraine Geflüchteten deutlich
angestiegen. Dabei handelt es sich um die Kosten der Unterkunft und Heizung,
die Kosten für Wohnungsbeschaffung, Mietkaution und Umzugskosten, die
Verauslagung von Darlehen und Mietschulden, die Ausgaben für die
Erstausstattung von Wohnungen sowie die Beteiligung an Genossenschaftsanteilen.
Insgesamt sind für das Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 340.000,00 € zu erwarten.
Der Freistaat Thüringen hat selbst
festgestellt, dass die Leistungen im Zusammenhang mit aus der Ukraine
Geflüchteten finanzielle Mehrbelastungen für die Landkreise darstellen, weshalb
das Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten
und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des
Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der
finanziellen Mehrbelastung der Schülerbeförderung von aus der Ukraine
Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
(ThürRkwErstG) beschlossen wurde.
Die Deckung der genannten überplanmäßigen Ausgaben soll über eine anteilige Nutzung des Erstattungsbetrages aus dem ThürRkwErstG erfolgen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises
beschließt überplanmäßige Ausgaben
1. in Höhe von 150.000,00 € auf der
Haushaltsstelle 1.48200.69100 – SGB II Unterkunft und Heizung,
2. in Höhe von 20.000,00 € auf der
Haushaltsstelle 1.48200.69302 – SGB II Wohnungsbeschaffung, Mietkaution,
Umzugskosten,
3. in Höhe von 10.000,00 € auf der
Haushaltsstelle 1.48200.69303 – SGB II Darlehen, Mietschulden,
4. in Höhe von 150.000,00 € auf der
Haushaltsstelle 1.48200.69304 – SGB II Erstausstattung Wohnung und
5. in Höhe von 10.000,00 € auf der
Haushaltsstelle 1.48200.69308 – SGB II Leistungsbeteiligung für
Genossenschaftsanteile.“
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen:
keine
Personelle Auswirkungen:
keine