Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im SGB II-Bereich
Vorlage
KT/134/2023
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Seit Beginn des Ukrainekriegs im Frühjahr 2022 und infolge des Rechtskreiswechsels ukrainischer Geflüchteter in den Anwendungsbereich von SGB II und SGB XII zum 01.06.2022 stiegen u. a. die Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) kontinuierlich an. Es handelt sich bekanntlich nicht um eine regionale, sondern um eine thüringen- und bundesweite Entwicklung. Zwar wurde die prognostizierte Ausgabensteigerung in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt, die Ansätze sind jedoch nicht auskömmlich.

 

Zum 31.07.2023 waren beim Jobcenter des Saale-Orla-Kreises 667 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit im Alter von 0 bis 67 Jahren registriert, darunter 447 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die aus der Ukraine Geflüchteten lebten in 288 Bedarfsgemeinschaften. Davon bewohnten 112 Personen eine Wohnung allein.

 

In der Folge sind die Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnen im Wesentlichen wegen von aus der Ukraine Geflüchteten deutlich angestiegen. Dabei handelt es sich um die Kosten der Unterkunft und Heizung, die Kosten für Wohnungsbeschaffung, Mietkaution und Umzugskosten, die Verauslagung von Darlehen und Mietschulden, die Ausgaben für die Erstausstattung von Wohnungen sowie die Beteiligung an Genossenschaftsanteilen.

 

Insgesamt sind für das Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 340.000,00 € zu erwarten.

 

Der Freistaat Thüringen hat selbst festgestellt, dass die Leistungen im Zusammenhang mit aus der Ukraine Geflüchteten finanzielle Mehrbelastungen für die Landkreise darstellen, weshalb das Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürRkwErstG) beschlossen wurde.

 

Die Deckung der genannten überplanmäßigen Ausgaben soll über eine anteilige Nutzung des Erstattungsbetrages aus dem ThürRkwErstG erfolgen.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben

1.      in Höhe von 150.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.48200.69100 – SGB II Unterkunft und Heizung,

2.      in Höhe von 20.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.48200.69302 – SGB II Wohnungsbeschaffung, Mietkaution, Umzugskosten,

3.      in Höhe von 10.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.48200.69303 – SGB II Darlehen, Mietschulden,

4.      in Höhe von 150.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.48200.69304 – SGB II Erstausstattung Wohnung und

5.      in Höhe von 10.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.48200.69308 – SGB II Leistungsbeteiligung für Genossenschaftsanteile.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

1.48200.69100, 1.48200.69302, 1.48200.69303, 1.48200.69304, 1.48200.69308

Summe: 340000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

SGB II Unterkunft und Heizung,

SGB II Wohnungsbeschaffung, Mietkaution, Umzugskosten,

SGB II Darlehen, Mietschulden,

SGB II Erstausstattung Wohnung und

SGB II Leistungsbeteiligung für Genossenschaftsanteile

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.49000.17100

340.000,00 €

Erstattung ThürRkwErstG

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

keine


Personelle Auswirkungen:

 

keine