Betreff
Rahmenkonzeption regionalisierte Jugendarbeit
Vorlage
IV/023/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der AG Jugendarbeit wurde die vorliegende „Rahmenkonzeption regionalisierte Jugendarbeit“ überarbeitet und mit den Trägern final am 24.10.2023 abgestimmt.

Die AG Jugendarbeit ist ein Zusammenschluss nach § 78 SGB VIII, in der Vertreter anerkannter freier Träger, die in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes tätig sind, zusammenarbeiten.

Die Rahmenkonzeption regionalisierte Jugendarbeit gilt als Arbeitsgrundlage und beschreibt die Grundlagen, Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Die Aufgaben der regionalisierten Jugendarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII sind Bestandteil des Jugendförderplanes. Der Jugendförderplan vom 05.11.2021 gilt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026.  Er wurde im Jugendhilfeausschuss am 24.11.2021 zur Beschlussfassung im Kreistag empfohlen und im Kreistag am 20.12.2021 mit Beschluss-Nr. KT182-15/2021 beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen: keine