Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im Bereich Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
KA/022/2023
Art
Beschlussvorlage Kreisausschuss

Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.Dezember 2018 wurde im Artikel 2 die Änderung des § 22 und § 90 SGB VIII beschlossen. Darin heißt es, dass auf Antrag der Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, XII, Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

 

Aufgrund der steigenden Energiekosten ist mit dem „Wohngeld-Plus“ – Gesetz am 01. Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft getreten.

Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes erhalten jetzt deutlich mehr Haushalte Wohngeld, insbesondere auch erwerbstätige Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.

Sind jetzt also mehr Familien und Alleinerziehende wohngeldberechtigt, werden jetzt auch mehr Elternbeiträge übernommen. Bekannt sind die Zahlen für laufende Fälle, bei denen die Folgewohngeldbescheide noch nicht vorliegen und deshalb Nachzahlungen teilweise bis zu einem Dreivierteljahr zu erfolgen haben. Wie viele Neuanträge dieses Jahr noch gestellt werden, ist unklar. Unklar ist auch die Zahl möglicher weiterer Flüchtlingskinder, welche ebenfalls oben aufgeführte Leistungen beziehen.

Der zusätzliche Mittelbedarf liegt bei ca. 30.000,- €

 

Ein weiterer zusätzlicher Mittelbedarf resultiert aus vielen, zum Teil deutlich gestiegenen Elternbeiträgen vor allem in Einrichtungen, in die viele Kinder gehen und deren Beiträge das Jugendamt übernimmt.

 

So wurden die Beiträge in allen 8 Einrichtungen der Stadt Pößneck um durchschnittlich 30 € pro Kind und Monat erhöht, um 30 € in Tanna, in der VG Ranis um 35 €, in Neustadt/Orla und Schleiz um 15 €, in der VG Oppurg um 20 € und in Hirschberg und der VG Seenplatte um 10 €.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf liegt bei ca. 60.000,- €

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt im Bereich Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 90.000, 00 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45430.76290

Summe: 90.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.48100.78800

90000,00

Leistungen Unterhaltsvorschuss

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine